Erstellt am 05.05.2015 um 11:14 Uhr von Fragenman
BR Arbeit hat während der Arbeitszeit stattzufinden.
Der Arbeitgeber muss den Stellenanteil nicht erhöhen, es gibt sicher auch noch andere Mitglieder oder Ausschüsse die etwas anfangen können.
Erstellt am 05.05.2015 um 11:18 Uhr von gironimo
Du meinst, durch die GBR-Tätigkeit finden BR-Aufgaben außerhalb ihrer regelmäßigen Arbeitszeit statt und es ist nicht anders möglich .....
Dann kommt § 37 BetrVG ins Spiel. Das "mehr" ist zu vergüten, da ein Zeitausgleich ja nicht möglich ist.
Eine dauerhafte Erhöhung der Stelle sehe ich aus meiner Sicht hingegen nicht.
Erstellt am 05.05.2015 um 16:50 Uhr von Widder
Wenn man jemanden hat, der so aktiv ist, den sollte man tatkräftig unterstützen.
BR - Arbeit findet grundsätzlich während der normalen Arbeitszeit statt.
Wenn sie soviel im BR zu tun hat, macht ihr evtl. eine befristete Freistellung, oder sie meldet sich jeden Tag ordnungsgemäß ab und wieder an.
Irgendwann muss und wird ihr Vorgesetzter reagieren, da er ansonsten seinen Fachbereich nicht am laufen halten kann.
Da werden dann dementsprechende Gespräche anlaufen....
Ob dies zu einer Stundenerhöhung führen wird, oder kann, könnt ihr am besten beurteilen.