Abmahnung wegen zuspätkommens durch BR Arbeit
Hallo Leute, ich habe mal einen Frage; und zwar hat ein Kollege von uns eine Abmahnug wegen zuspätkommens bekommen. Ein tag davon um 30 Minuten, wegen verschlafen was der Kollege auch einsieht. Der zweite tag am 30.08. um 23 Minuten, wo zuvor der Kollege BR Arbeit verrichtet hatte, und nach Beendigung der BR Arbeit seinen Dienst angetreten hat. Die Abmeldung für BR Arbeit wurde vom Stellv. BR-Vorsitzenden am tag davor, den 29.8.den AG per E-mail zugesendet. Diestbeginn wäre von 13:00 ab gewesen, die BR Freistellung war voraussichtlich von 12 bis 15 uhr angesetzt. 15:23uhr war der Kollege mit der BR Arbeit fertig und hat sich bei seine Dienshabenden Vorgesetzten, ordnungsgemäß zum dienst angemeldet. Der Kollege war am 29.8. als Ersatzmitglied zur BR Sitzung geladen wurden.
Nun ist die frage, ob die Abmahnung so gerechtfertigt ist?
Community-Antworten (5)
01.11.2019 um 20:14 Uhr
Die 23 Minuten sind bestimmt kein Grund für eine Abmahnung. Bei der Abmeldung wird nur die voraussichtliche Dauer mitgeteilt. Eine Abmahnung könnte aber gerechtfertigt sein wenn kein Verhinderungfall am 30.8. vorgelegen hatte.
01.11.2019 um 20:26 Uhr
Warum hat sich der Kollege nicht selber, am Tag der Verhinderung, zur BR Arbeit abgmeldet?
01.11.2019 um 21:08 Uhr
Das könnte er natürlich, aber gerade wenn der AG zickt, ist es keine schlechte Idee, wenn der BR-Vorsitzende den Kollegen abmeldet. Und wenn er "voraussichtlich bis 15 Uhr" geschrieben hat, ist eine Rückkehr zum Arbeitsplatz um 15:23 Uhr völlig in Ordnung. Die Androhung einer Abmahnung ginge da schon in Richtung BR-Behinderung. Aber vielleicht hilft ja auch Reden.
02.11.2019 um 11:20 Uhr
Oder die Abmahnung in diesem Punkt unbeachtet lassen. Bestenfalls eine Richtigstellung - am Besten durch den stellv. Vorsitzenden, der auch abgemeldet hat.
04.11.2019 um 07:01 Uhr
@ alter Mann Hier sollte man vieleicht einfach beides machen. Das die Abmahnung völliger Unsinn ist, ist natürlich richtig.
Ich würde die Abmeldung durch den Vorsitzenden zusammen mit der Abmahnung zur Akten nehmen.
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