Abteilung wird verlagert.
Hallo zusammen, wir haben eine Schwesterfirma in Thüringen und der Hauptsitz in Baden-Württemberg. Nun soll der Vertrieb in Thüringen geschlossen werden. Argument: Mitarbeiter halten sich nicht nach Regeln und Prozesse. Außerdem gehen die Mitarbeiter zu wenig auf Kundenbesuche und sitzen nur in ihrem schönen Büro. Deshalb soll der Vertrieb nach Baden-Württemberg zum Stammsitz verlagert werden da dort der Vertriebsleiter sitzt. Aber es wurden bisher keine Ermahnungen oder gar Abmahnungen ausgesprochen. Die 7 betroffenen Mitarbeiter sind sich keiner Schuld bewusst und glaubten bisher alles richtig gemacht zu haben. Nun wird auf einmal der Vertrieb verlagert und den Mitarbeitern eine Änderungskündigung angeboten. Sie könnten ja von Thüringen nach Baden-Württemberg ziehen. Wie seht ihr das? Welche Möglichkeit hat der Betriebsrat dem zu widersprechen. Kann überhaupt widersprochen werden da ja eine ganze Abteilung gekündigt wird und somit Betriebsbedingt? Helft mir mal bitte, ich bin noch ziemlich unerfahren im BR.
Community-Antworten (3)
05.05.2015 um 11:47 Uhr
"Schwesterfirma" = anderes Unternehmen?
Ihr seid der Ba-Wü BR?
Da habt Ihr dann nur mit den externen Einstellungen nach § 99 BetrVG zu tun, ggf. könnt Ihr für Eure Vertriebler auch Überstunden ablehnen. Ansonsten noch Grußworte an die Kollegen im Osten ...
05.05.2015 um 11:56 Uhr
Es dürfte fraglich sein, ob man die Kollegen einfach versetzen kann. Wahrscheinlich ist hier schon eine Änderungskündigung notwendig (Was steht im Arbeitsvertrag?)
Aber auf jeden Fall scheint mir hier eher ein Führungs- und Motivationsproblem vorzuliegen. Und da würde ich als BR einmal das Gespräch mit dem AG suchen, um bessere Wege zu finden, bevor der AG auf die Idee kommt, seine Drohungen umsetzen zu wollen.
05.05.2015 um 12:20 Uhr
@gironimo: ;))
Nun wird auf einmal ... den Mitarbeitern eine Änderungskündigung angeboten.
DAS Ding scheint schon gegessen zu sein.
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