Erstellt am 25.01.2014 um 09:33 Uhr von gironimo
Nö - wenn der Chef selbst nicht überzeugend ist, wer soll es dann sein.
Wenn der stellv. BR ausscheidet, weil er ja den Betrieb verlässt, bleibt der restliche BR doch im Amt (ein Nachrücker). Der BR kann dann beraten, ob eine Betriebsänderung (§ 111 BetrVG) vorliegt und einen Interessenausgleich / Sozialplan fordern.
Wenn keine Arbeitsplätze gefährdet sind, dürfte es dem Chef ja leicht fallen, einen derartigen Vertrag mit Euch zu machen.
Erstellt am 25.01.2014 um 11:15 Uhr von Hartmut
Hallo abmlsf, ich fürchte auch, da könnt ihr nichts tun gegen diese unternehmerische Entscheidung. Höchstens dem Stelli wird man -recht naheliegend- einen Interessenskonflikt zwischen AN- und AG-Interessen-Vertretung nachweisen können, aber er will ja eh ausscheiden. Tja...