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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubssperre - bis zu 4 Monate?

G
gewerkschaftler
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

da ihr mir schon des öfteren eine wirklich gute Hilfe wart, habe ich nun das nächste Problem. Unser Betrieb wird verlagert. Von den jetzigen Standort wird er nun ca. 20 km weiter an die Autobahnauffahrt verlagert. Es wird ein ganz neues Logistikzentrum erbaut. Der Bau hat auch schon angefangen, und so wie der Zeitplan nun ausschaut, wird der Umzug von 06/09 bis einschlieslich 09/09 andauern, um auch einen reibungslosen Anlauf zu gewähren. In dieser Zeit soll eine Urlaubssperre verhängt werden. Es ist auch die Rede von Nachtschichten, sowie Arbeitszeiten für Samstags und sogar Sonntags.

Für einen gewissen Zeitrahmen hat keiner was dagegen, aber bis zu 4 Monate?????

Das Bundesurlaubsgesetz habe ich gelesen, aber wo kann ich noch Infos über dieses Thema herholen??? Der AG begründet die mit betrieblichen Belangen, aber so lange????

Danke für euere Hilfe

5.72804

Community-Antworten (4)

K
Kriegsrat

07.12.2009 um 20:46 Uhr

@ gewerkschaftler

"wird der Umzug von 06/09 bis einschlieslich 09/09 andauern "

ist doch schon alles vorbei, warum fragst du noch ?

tja, dann nehmt verhandlungen auf, lehnt ab,stimmt zu, ruft die einigungsstelle an ohne eure zustimmung geht nichts bzgl. urlaubssperre und arbeitszeit

bzgl. infos schau mal ins arbeitszeitgesetz was steht im tarifvertrag, was ist in den arbeitsverträgen geregelt

das klassische programm.......

K
Kriegsrat

07.12.2009 um 20:51 Uhr

was ich noch vergessen hab

§§ 111 ff BetrVG betriebsänderung überprüfen....................

ohne ahnung am besten einen sachverständigen hinzuziehen

W
Waschbär

08.12.2009 um 09:21 Uhr

@gewerkschaftler, Wir Reden von einem Urlaubsgenemigungsverzicht von 4 Monaten? Wegen einem "Umbau"? Und von zusatz Schichten ggf auch am WE ? Nun ja, grade in der Wirtschaftskriese wirst du es schwer habe da zu Blocken...

Ich würde lieber das Besste für die Belegschaft raus hohlen.... UND auf BEFRISTUNGEN der Massnahme setzen ! Mehr Arbeit MEHR Geld ! ( Schichtzulagen ) Die Koll. verzichten in einem Zeirtraum auf ihren Genemigten Urlaub ! Also gleich den Ersatz Urlaub planen lassen , ggf einen Urlaubsbonus rausholen !

Ich weiss das ein Kompromiss nichtimmer er der erste weg ist und oft auch nicht der Besste ... aber oft der einzigste bei cem ein Gewinn raus kommt. Nur Blockieren, da ist es von der Zeit her sehr schlecht und Gefährlich.

Wie wäre es mit Kopplungsverträgen ?

K
Kölner

08.12.2009 um 09:42 Uhr

@waschbär Dir schwebt so etwas wie 'wenn-wir-per-BV-auf-eine-Urlaubsnahme-in-dieser Zeit-verzichten-sollen-dann-wollen-wir-jeden-Monat-tausend-Euro-mehr-bekommen' vor, nicht wahr?

@gewerkschaftler Der Vorschlag von unser aller waschbär ist ganz gut - man muss nur wissen, welche Rechte und Machtmittel man als BR hat. Vor allem würde ich die Stimmung in der Belegschaft nicht unterschätzen.

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