Mitarbeiterkarte mit Bedingung
Hallo in unserem Unternehmen ist die Mitarbeiterkarte an die Bedingung gekoppelt das man in dem Abrechnungsmonat maximal 1 Tag AU sein darf. Wurde auch in einer BV so geregelt. Aber ist so eine Bedingung überhaupt Rechtens bzw. rechtswirksam?
Community-Antworten (12)
13.12.2022 um 17:07 Uhr
Karte um in der Kantine essen zu gehen? Fahrkarte für den ÖPNV?
Aber grundsätzlich würde ich Dir zustimmen ... kommt mir rechtlich ziemlich fragwürdig vor.
13.12.2022 um 18:26 Uhr
Hmm, wäre wäre interessant zu erfahren wofür die Karte ist...
Incentives sind im Gegensatz zu Benefits ja an Bedingungen geknüpft. Kann man also auch an die AU koppeln. Sollten dadurch aber Lohnbestandsteile flöten gehen, sehe ich das anders.
13.12.2022 um 19:14 Uhr
Hallo , hab mich da scheinbar nicht exakt genug ausgedrückt. Es handelt sich um eine Sachbezugskarte der Firma VimPay. Damit können wir regional einkaufen, tanken usw.
14.12.2022 um 08:13 Uhr
ich habe es noch nicht richtig verstanden: auf die Karte wird dann jeden Monat ein Guthaben geladen, wenn man nicht mehr als einen Tag krank war?
In einem bestimmten Rahmen ist das rechtlich zulässig. Hier ein Artikel dazu:
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/lohn/arbeitgeber-bestraft-krankheit/
Auch wenn es zulässig ist, würde ich persönlich einer solchen Regelung nicht zustimmen.
14.12.2022 um 11:02 Uhr
@lolium Genau so ist das. Ab 2 Tage krank gibt es keine 44 Euro mehr.
14.12.2022 um 11:22 Uhr
Halte das für zulässig aber auch nicht für sonderlich konstruktiv, Belohnen krank auf die Arbeit zu kommen? Naja...
14.12.2022 um 11:35 Uhr
bedenklich finde ich das mal mindestens, zumal wir in den letzten Jahren ja quasi von der Regierung aufgefordert wurden zu Hause zu bleiben wenn wir uns nicht fühlen um niemanden anzustecken. Als BR würde ich einer solchen Regelung auch nicht zustimmen.
14.12.2022 um 11:38 Uhr
Mir rollen sich bei solchen BVen auch immer die Fußnägel auf.
14.12.2022 um 11:44 Uhr
Hier haben wir auch die Rechtsnorm dazu: https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4a.html
Bei so "Kleckerbeträgen" ist es in der Tat okay.
15.12.2022 um 09:34 Uhr
Ich finde den Abschluss solcher BV´en für völlig bescheuert. Ein Kollege ist auf dem Weihnachtsmarkt und beobachtet 5 glühweinfreudige Halbstarke die eine junge Frau belästigen. Der Kollege zeigt Zivilcourage , schreitet ein, wird von den 5 Halbstarken glühweinfreudigen Hirnakrobaten zusammengelegt und verbringt 5 Tage im Krankenhaus. Er bekommt also nichts? Er wird für seine Zivilcourage noch " bestraft"? Oder gibt es in der BV Auschlusskriterien?
15.12.2022 um 09:53 Uhr
Ich bin da klar bei GabrielBischoff und takkus.
Im Moment treiben COVID-19, Influenza, der grippale Infekt, RSV etc. sehr stark ihr Unwesen. Da würde ich die Beschäftigten eher für umsichtiges Verhalten belohnen, als dass sie die Mikroben mit ins Büro schleppen.
Auch wenn eine solche BV rechtlich machbar ist - solche Vereinbarungen treffen spätestens seit der Corona-Pandemie überhaupt nicht mehr den Zeitgeist, und das kann man als BR dem AG auch so sagen.
Außerdem wird man für unverschuldete Unfälle, Körperverletzung, Krebserkrankungen, Erbkrankheiten etc. zusätzlich abgestraft.
Wenn der AG wirklich etwas sinniges tun möchte, dann kann er den Betriebssport fördern oder die Menschen z.B. über HanseFit auf freiwilliger Basis zu den Aktivitäten animieren, die sie selbst individuell gern tun möchten.
Kann man die BV kündigen, ohne dass sie eine großartige Nachwirkung entfaltet? Ich weiß ja nicht was sonst so drinsteht, aber vielleicht kann man sie ja ansonsten tatsächlich dahingehend modifizieren, dass für den Gesundheitsschutz andere Anreize geschaffen werden.
15.12.2022 um 10:07 Uhr
Folgendes Szenario auch. Ein schwerst Grippekranker schleppt sich am letzten Arbeitstag des Monats zur Arbeit und steckt dann auch noch 2 Kollegen an die dann direkt im Folgemonat flach liegen. Mir graust es bei solchen BVen immer.
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