Liebe Kollegen,
es ist gelegentlich vorgekommen, dass die elektronisch erfassten Daten beim Öffnen von Türen mit der Mitarbeiterkarte ausgewertet werden, um das Verhalten von Mitarbeitern zu überwachen. Daraus wurden für die Mitarbeiter disziplinarische Maßnahmen abgeleitet. Wir sehen das als Verstoß gegen BetrVG §87 Abs. 1 Satz 6 und wollen das künftig unterbinden. In erster Instanz werden wir die GF auffordern, die zu unterlassen. Da wir aber vermuten, dass durch das Schreiben diese Überwachungspraxis nicht aufgegeben wird, würde uns interessieren, ob Ihr in Euren Betrieben Mitarbeiterüberwachung erfolgreich unterbinden konntet. Wir wollen so etwas auf keinen Fall in einer Betriebsvereinbarung legalisieren und eine BV, die Überwachung verbietet, wird die GF nicht freiwillig unterschreiben.
Viele Grüße
Uwe