Erstellt am 03.05.2015 um 10:25 Uhr von gironimo
Schichtdienst geht jedenfalls nicht so ohne weiteres (was ist denn im Arbeitsvertrag vorgesehen?).
Ihr müsst halt prüfen, ob es sich um Versetzungen handelt (siehe § 95 Abs. 3 BetrVG).
>können die Kollegen was dagegen unternehmen< Im Zweifelsfall würde ich mich rechtlich beraten lassen (Gewerkschaft oder Fachanwalt); zu prüfen wäre, ob Versetzungen vorliegen und/oder die neuen Tätigkeiten sich mit dem Arbeitsvertrag decken.
Erstellt am 03.05.2015 um 11:52 Uhr von freudenberg
Wir werden die Verträge checken, wobei ich denke, dass der Einsatzbereich nicht speziell erwähnt wird. Also gehe ich davon aus, dass es sich nicht um Versetzungen handelt.
Erstellt am 03.05.2015 um 14:54 Uhr von gironimo
Glaiube ich auch nicht, wenn es weiterhin die Logistik ist. Zu Schichtdienst müsste ja was im Arbeitsvertrag stehen.
Unter Umständen (wenn nichts konkretes im Arbeitsvertrag steht), kann auch eine Stellenbeschreibung oder auch die betriebliche Übung eine Stelle konkretisieren. Dann kommt es eben darauf an, ob sich die Umstände wesentlich ändern.
Bei Betriebsräten würde ich auch ein Augenmerk auf eine eventuelle Benachteiligung werfen (§ 78 BetrVG). Insbesondere wenn der Chef meint, der BR sei wegen seiner hohen Ausfallzeiten ja nur noch für Nebentätigkeiten zu gebrauchen und andere die qualifizierten Tätigkeiten zugewiesen bekommen.
Erstellt am 03.05.2015 um 15:52 Uhr von Nubbel
wenn man betriebsratsmitglieder mal eben so in eine andere abteilung oder an einen anderen arbeitsplatz buchsieren könnte, würden sicher viele überlegen ob man dieses Risiko eingehen sollte.
für mich ist das eine klare benachteiligung wegen der betriebsratsarbeit. wäre spannend was ein richter dazu sagt
Erstellt am 03.05.2015 um 15:58 Uhr von Globus
Erstellt am 03.05.2015 um 16:03 Uhr von Globus
Erstellt am 03.05.2015 um 17:54 Uhr von PeterPaula
Kommt evtl. auch noch darauf an, ob die BRM nach der Versetzung nach § 99 Abs. 1 BetrVG (!) noch ihr Mandat ordentlich ausfüllen können, was bei Schichtdienst ( falls vorher kein Schichtdienst gearbeitet wurde ) nicht immer der Fall sein wird.
Erstellt am 03.05.2015 um 18:50 Uhr von Freudenberg
Danke.. guter Tip, wir haben 2 Teilzeitkräfte bis 13 Uhr dabei, das könnte schwierig werden, d.h. wir könnten auf Tagschicht bestehen?!
Erstellt am 03.05.2015 um 20:06 Uhr von PeterPaula
Ihr könnt auf alles bestehen bzw. verhindern, was die Ausübung der BR-Arbeit hinderlich ist ( egal ob TZ oder VZ ) und wenn die zu versetzenden BRM vorher Tagschicht hatten, sich auch darüber mit ihre BR-Arbeit eingerichtet haben, kann der AG hier nicht einfach einen anderen Schichtlauf EINSEITIG umsetzen - Direktionsrecht hin oder her, nach billigem Ermessen eben ;-)
Wäre im Übrigen auch der passende Widerspruchsgrund nach § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG, da BR-Arbeit im Schichtdienst schwieriger auszuüben wäre als im Tagdienst.
BTW: Ich will hier nicht sagen, dass BR-Arbeit im Schichtdienst unmöglich oder schwerer wäre. Es gibt genügend BRM die im Schichtdienst arbeiten und hervorragende BR-Arbeit leisten, wenn man aber einen Widerspruchsgrund sucht / benötigt, muss halt auch mal unkonventionelles herhalten, wie hier alle wohl selber gut wissen ;-)
Erstellt am 04.05.2015 um 00:37 Uhr von paula
mal anders gefragt: merkt ihr auch dass Arbeit liegen bleibt, bzw. nicht fristgerecht erledigt werden kann? Müssen Kollegen Eure BR Tätigkeit ausgleichen? Könnte durch die geplanten Versetzungen ggf. tatsächlich organisatorische Probleme gelöst werden?
Erstellt am 04.05.2015 um 05:56 Uhr von freudenberg
Guten Morgen,
Du triffst den Nagel auf den Kopf.... ja, es scheint tatsächlich ein Problem darzustellen. Eine geplante Umbesetzung könnte Entspannung bringen, ich denke aber, dass die Betroffenen BR-Kollegen alles daran setzen werden, dieses zu verhindern. Mir stellt sich halt auch noch die Frage, ob diejenigen in dieser Sache stimmberechtigt sind!? Sollte man vielleicht eine 2. Schicht genehmigen mit zusätzlichen AN, aber im Gegenzug verlangen, dass die BRM in Tagschicht bleiben, solange ihr Mandat läuft?
Erstellt am 04.05.2015 um 07:57 Uhr von PeterPaula
Guten Morgen,
zu Deiner ersten Frage wäre ein klares nein zu sagen, denn BR dürfen nicht Richter in eigener Sache sein, also gilt § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG. ( es gilt natürlich Satz 2 nicht 1, sorry, nachgetragen )
Deine zweite Frage kann ich hier nicht beantworten, da ich nicht weiss wie viel, welches Personal und zu welchen Zeiten für die Abdeckung Eure Arbeit von Nöten ist. Die Einführung von Schichtdienst generell, sollte gut durchdacht und mit einer entsprechenden BV-Arbeitszeit unterlegt werden.
Von einem Diel nach dem Motto: "Ich gebe Dir Schichtdienste und Du garantierst mir, das BRM kein Schichtdienst machen brauchen" rate ich dringendst ab! Dies könnte als Vorteilsnahme angesehen werden und die Belegschaft könnte, bei Bekanntgabe eines solches Diels, äußerst verschnupft reagieren. Bleibt auf dem legalen Pfad und versucht das Bestmögliche an Vertretung für die AN mit einer BV-Arbeitszeit rauszuholen, dann seit Ihr immer auf der sicheren Seite. Wünsche der AN über eine solche BV-Arbeitszeit könnt Ihr z.B. über eine der regelmäßigen Betriebsversammlungen einholen ;-)