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Versetzung wird vom AG verschleiert

B
Bastian
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

eine Mitarbeiterin deren Aufgaben als Assistenz GF entfallen sind, soll nun auf eine neu geschaffene Stabsstelle versetzt werden. Der AG weigert sich, die neue Stabstelle entsprechend der Betriebsvereinbarung intern auszuschreiben. Anfangs verlangte er vom BR, in diesem Fall auf eine interne Stellenausschreibung zu verzichten. Der BR hat abgelehnt, da ihm Mitarbeiter bekannt sind die sich auf die neue Stelle gerne bewerben würden. Nun verneint der AG das Vorliegen einer Versetzung, es handele sich lediglich um eine Aufgabenverlagerung. Da sich die neuen Aufgaben um 50% von der bisherigen Tätigkeit unterscheiden geht der BR von einer Versetzung aus. Die Mitarbeiterin geht inzwischen munter den neuen Aufgaben nach - seit über einem Monat. Wie sollte der BR gegen diese geschaffenen Tatsachen vorgehen? Welche Rechtsmittel würdet ihr einlegen?

LG Bastian

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Community-Antworten (2)

G
gironimo Akzeptiert

01.05.2015 um 10:55 Uhr

Wenn es aus Eurer Sicht eine Versetzung war und der AG Euch nicht angehört hat, hättet Ihr - aus Eurer Glaubwürdigkeit und Entschlossenheit heraus - schon vor Wochen den § 101 BetrVG zur Anwendung bringen müssen.

Allerdings - ich gehe mal davon aus, dass die neue Stelle nur geschaffen wurde, um die Kollegin dort hin zu verschieben. Es dürfte der Geschäftsleitung leicht fallen, andere Bewerber als nicht geeignet abzuweisen.

Also vielleicht doch nur Hornberger Schießen?

D
Dezibel

01.05.2015 um 09:27 Uhr

Ich verstehe nicht ganz. Die MA hat die neuen Aufgaben gerne übernommen, es sollte auch keine neue Stelle mit Externen besetzt werden. Warum verlangt ihr da eine Stellenausschreibung? Meint ihr wirklich, dass bei jeder Aufgabe, die der Arbeitgeber erledigt haben will, derselbe durch die Firma rennt und fragt wer möchte?

Gerade der Job als Assistenz der GF ist sehr vielfältig, so eine Art Mädchen für alles, da kann schon mal etwas neues dazu kommen, anderes wegfallen. Ich sehe da nicht einmal eine Versetzung.

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