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Betriebsbedingte Kündigung

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Reifenrüde
Jan 2018 bearbeitet

Sozialauswahl und Anhörung des BR.Kündigungen sind per Post raus.Sozialauswahl und der Widerspruch vom BR fehlen.Wie erfährt der Gekündigte wie der Br entschieden hat?Gehört das nicht an die Kündigungen?

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Community-Antworten (4)

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gironimo

01.05.2015 um 10:58 Uhr

Sicher gehört der Widerspruch zur Kündigung dazu. Wie erfährt der AN es, wenn der AG es nicht tut?

Der BR teilt den gekündigten mit, dass er widersprochen hat und gibt ihm eine Kopie des Schreibens.

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Reifenrüde

01.05.2015 um 14:09 Uhr

Ich meinte ob der AG verpflichtet ist diese Unterlagen (Zustimmung, Ablehnung) im Anhang an die Kündigung gleich mit zu verschicken.Wenn ja könnte doch die Kündigung evtl.unwirksam sein.

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gironimo

01.05.2015 um 21:48 Uhr

Der AG muss laut § 102 Abs. 4 BetrVG den Widerspruch dem Gekündigten mit geben. Tut er es nicht, wird es wohl kaum dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist. Klagen müsste der AN ja ohnehin erst einmal.

Will der AN dann die Karte "unwirksam" ziehen, müsste er schon darlegen, dass die Anhörung des BR nicht korrekt war.

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Reifenrüde

04.05.2015 um 12:19 Uhr

Danke für die Antworten.

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