Erstellt am 30.04.2015 um 11:26 Uhr von moreno
Na es sollte ja auf jeden Fall bei der nächsten Sitzung des Gremiums vorliegen. Einige Betriebsräte schreiben dies auch in ihre GO rein.
Erstellt am 30.04.2015 um 11:35 Uhr von Achja
Hallo BRDani, also wir haben in der Geschäftsordnung festgelegt und beschlossen, dass jedes BR-Mitglied, auch die Ersatzm. nach Gegenzeichnung ung Absegnung durch den BR-Vorsitzenden eine Kopie erhält. Da gibt es keine Genaue Vorschrift, regelt es so wie ihr es für gut empfindet.
Erstellt am 30.04.2015 um 11:40 Uhr von BRDani
Hallo,
das is genau das Problem, was wir leider haben. Wir haben keine GO, darüber konnte sich das Gremium bisher nicht einig werden.
Des Weiteren haben wir leider etwas Unruhe drinnen und ich will als Schriftführerin nur mal sicherstellen, dass mir da keiner "ans Bein pinkeln" kann. Denn diese Frage, welche Frist gibt es hier wurde gestellt. Aber auch auf meinem Schriftführer Teil I haben wir auch nichts gesagt bekommen letztes Jahr. Wir haben nur gesagt bekommen, es sollte zeitnah nach der Sitzung erstellt werden und das mach ich auch immer.
Also kann ich mir da schon sicher sein, dass das alles so passt wie ich das mach :-)
Schon mal Danke für die schnellen Antworten.
Erstellt am 30.04.2015 um 11:54 Uhr von gironimo
Frage bloss keinen Juristen. Die sagen Dir dann, dass die Niederschrift während der Sitzung erfolgt und am Ende der BRV und ein weiteres BR-Mitglied unterschreiben.
Ich finde die Antworten als praktische Lösung o.k.
Erstellt am 30.04.2015 um 11:58 Uhr von BRDani
Ich mache während der Sitzung handschriftlich eine Mitschrift. Dann erstelle ich nachträglich aufgrund der Mitschrift die Niederschrift am PC. Wenn ich die dann fertig habe, unterschreib ich sie mit Datum und Unterschrift und die BRV dann auch.
Außer ich schaffe es wirklich zeittechnisch mal gar nicht, ist die Niederschrift immer bis zur nächsten Sitzung mit Unterschriften im Ordner abgelegt.
Erstellt am 01.05.2015 um 23:41 Uhr von seesee
Dann ist alles gut, BRdani. Mach Dir keine Sorgen.
Erstellt am 03.05.2015 um 12:44 Uhr von Bastian
Hallo BRdani,
ich kenne es auch so, nach der Sitzung wird das Protokoll in Word übertragen, dann geht die Datei ins Umlaufverfahren und in der nächsten Sitzung wird dem Protokoll zugestimmt.
Danach dann Ausdruck und Unterschrift, denn erst mit der Unterschrift wird das Protokoll zur Urkunde die man nachträglich nicht mehr ändern darf.
Allerdings drucken & unterschreiben wir direkt bei Abschluß der Sitzung einen Sammelbeschluss, der ein Minimalprotokoll gem. §34 BetrVG darstellt - also die Beschlüsse im Wortlaut & Abstimmungsergebnis, Datum und Anwesenheitsliste.
Die Datei für den Sammelbeschluss wird basiernd auf einer Vorlage während der Sitzung am PC erstellt. Dadurch, dass er noch wärhrend der Sitzung unterschrieben wird, ist der Sammelbeschluss bereits ein gerichtsfestes Protokoll.
Im eigentlichen Protokoll stehen dann außder den Beschlüssen noch weitere Infos, entscheidungsrelevante Argumente und weitere Inhalte die in der Sitzung angesprochen wurden.
Seinerzeit hat uns ein Anwalt zu dieser Vorgehensweise geraten.
GLG Bastian