Erstellt am 30.04.2015 um 09:28 Uhr von gironimo
Wenn niemand das Gericht anruft - ja (Gericht - Hohe See - Gottes Hand ......).
Aber interessant wird es ja nur, wenn das eine fehlende Ersatzmitglied das Abstimmungsverhältnis geändert haben könnte.
Erstellt am 30.04.2015 um 09:31 Uhr von RatzundRübe
Ja hätte sein können. Da die abstimmung knapp war.
Erstellt am 30.04.2015 um 09:59 Uhr von Phantom
Nach meiner Meinung ist der Beschluß Gültig. Die betroffene Person hat an der Abstimmung nicht Teilgenommen. Wäre ein Ersatzmitglied geladen worden, wären ja evtl. andere Beschlüße der Sitzung nicht Gültig, da nicht korrekt geladen wurde (Ersatzmitglied anstatt reguläres, nicht verhindertes, Mitglied). Anders wäre es, wenn nur dieser eine Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung war. Dann hätte die betroffene Person nicht als BR Mitglied geladen werden dürfen. Aber auch kein Ersatzmitglied, da das reguläre Mitglied ja anwesend war. Es hätte also nichts an der Abstimmung geändert, nur die Einladung wäre nicht korrekt gewesen.
Erstellt am 30.04.2015 um 10:07 Uhr von Pjöööng
Korrekterweise hätte für diesen Tagesordnungpunkt (und nur für diesen Tagesordnungspunkt) das Ersatzmitglied geladen werden müssen.
Erstellt am 30.04.2015 um 10:08 Uhr von Nubbel
phantom, darum lädt man das ersatzmitglied ja auch nur zu diesem top.
http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/arbeitsrecht/so-vermeiden-sie-fehler-wenn-sie-ersatzmitglieder-zu-betriebsratssitzungen-einladen/
der beschluss würde einer rechtlichen prüfung nicht standhalten
Erstellt am 30.04.2015 um 12:57 Uhr von fantil
ich kann mich Pjöööng und Nubbel nur anschließen, sie haben absolut recht!
Erstellt am 30.04.2015 um 13:08 Uhr von Firblade
Richtig!
Da es hier schon an einer korrekten Ladung fehlt, war die ganze Sitzung ein reiner Zeitvertreib.
Zitat gironimo: „Aber interessant wird es ja nur, wenn das eine fehlende Ersatzmitglied das Abstimmungsverhältnis geändert haben könnte.“
Was regelmäßig der Fall sein könnte. Wer sollte das auch im Nachhinein feststellen? Und wie?
Hier darf nicht nur die eine fehlende Stimme gesehen werden, sondern auch die fehlende Möglichkeit der Einflussnahme des EMG auf die Entscheidungsfindung. Die dann durchaus auch zu einer ganz anderen Entscheidung hätte führen können.