Erstellt am 29.04.2015 um 11:38 Uhr von gironimo
Die Stelle ist gekündigt - Pech gehabt.
Sonderzahlung? Mitbestimmung des BR nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (die Frage wer bekommt wann etwas, wäre da z.B. regelbar).
Sicher wollt Ihr jetzt keinen all zu großen Staub aufwirbeln (was nachvollziehbar wäre) aber ein Gespräch mit dem AG lohnt vielleicht. Die Frage ist ja, warum die Zahlung erfolgt. Wenn es wegen der erbrachten Leistung der AN aus der Vergangenheit ist, hätte die Kollegin vielleicht einen Anspruch.
Erstellt am 29.04.2015 um 14:55 Uhr von Pickel
"ungekündigte Stellung" heißt, dass mind. der AN (so zumindest die aktuelle Rechtsprechung) das Arbeitsverhältnis nicht vor oder an diesem Datum gekündigt haben darf.
Das ist der Fall und die Prämie soweit weg.
Erstellt am 30.04.2015 um 14:38 Uhr von xumuimhxer
"Sich in gekündigter Stellung befinden" bezeichnet gerade den Zeitraum zwischen Kündigung und tatsächlichem Ende des Arbeitsverhältnisses. Vorher ist man somit in "ungekündigter Stellung" und hinterher in gar keiner (An)Stellung mehr.
Der Begriff ist inzwischen älter, inzwischen ist das "an" an "stellung" gewandert und man verwendet quasi nur noch "Anstellung" oder noch neuer "Angestelltenverhältnis". ;)
Erstellt am 30.04.2015 um 16:28 Uhr von moreno
Also solche Antworten wie hier der Pickel gibt Mann Mann wenn der Chef jetzt sagt nur die mit Haaren auf dem Kopf bekommen ne Prämie dann hat einer mit Glatze Pech und die Prämie ist weg! Praktisch braucht man gar keinen Betriebsrat!
Erstellt am 01.05.2015 um 11:17 Uhr von Firblade
Nun bleib aber bitte einmal bei den Fakten!
Du hast aber damit recht, dass man hierzu keinen BR braucht. Der ist hier nämlich sowieso außen vor.
Und Pickel hat ja auch recht. Man sollte aber auch verstehen, was hier gemeint ist.
Kündigt ein AN, steht in der Regel der Zeitpunkt des Ausscheidens fest. Kündigt der AG, steht überhaupt nichts fest und es ist verfahrensabhängig. Was auch bedeuten kann, dass er weiter im Betrieb verbleiben könnte. Und weil dieses so sein könnte, besteht dann auch weiterhin ein Anspruch und die vorgenommene Abgrenzung wäre gegenstandslos.
Erstellt am 01.05.2015 um 14:19 Uhr von Moreno
Frblade der Betriebsrat ist bei Sonderzahlungen aussen vor? Ach interessant wo hast Du das gelernt in der Pickel Schule?