Erstellt am 11.06.2007 um 16:29 Uhr von Konrad
Also Gerüchte ist der falsche Weg der Information, deshalb berichten lassen oder nachfragen!
Nach meiner Kenntnis macht es wenig Sinn eine GmbH& Co KG bei 35 MA noch in 3 AG (Aktiengesellschaften) aufzuspalten.
Die Wandlung in eine AG ist kosten- und zeitaufwendig, bedingt einen Aufsichtsrat usw.
Von vorrangigem Interesse für BR wäre die Aufspaltung in 3 Firmen und Betriebsübergang usw.
Erstellt am 11.06.2007 um 21:09 Uhr von hans
@nick,
Konrag hat Recht - Gerüchte sind der falsche Infokanal. So oder so habt ihr nicht nur Anrecht auf Info's, sondern euer ArG hat nach Umwandlungsgesetz die Pflicht den BR zu informieren. Also nachfragen und ggf. Sachverständigen hinzuziehen.
Was micht nur interesserien würde.... Kann es sein das die Firmenform auf GmbH & Co. KGaA wechselt, um die Haftung der Kommanditisten auszuschliessen?
Erstellt am 11.06.2007 um 21:17 Uhr von Kölner
@hans
Upps...ist bei einer GmbH&Co KG die Haftung nicht eh schon auf den eingebrachten "Gesellschafter-Teil" reduziert?