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Mehrarbeit ablehnen bei durchschnittlicher RAZ

P
provilon
Jan 2018 bearbeitet

Hi, wir haben in unseren AV eine durchschnittlich regelarbeitszeit von 162,5 h stehen. Durchschnittlich bedeutet doch eigendlich, dass innerhalb von 12 monaten im durchschnitt 162,5 h geleistet werden müssen oder liege ich da falsch? Unser Chef verlangt nun von der Personaleisatzplanung die MA alle im Februar, der weniger Arbeitstage hat, so zu planen, dass sie dort auf die RAZ kommen. Was letzentlich für einige MA bedeutet, dass sie täglich Mehrarbeit leisten müssen um auf die 162,5 Stunden zu kommen.
Die Vormonate wurden alle über RAZ geplant, an langen Monaten so gar weit darüber. Die MA haben alle ein Areitszeitkonto wo Überstunden gutgeschrieben werden. Unser chef sagt aber das azk ist egal. Der AV hat eine RAZ und ihr müsst das machen. Was können wir als BR da gegen machen, konnte nichts genaues finden. Muss dazu sagen wir sind noch neu im BR. Wir wollen dem ganzen nicht zustimmen, da es für alle eine Überbelastung darstellt. Gibt es Urteile oder gesetze die wir als Begründung angeben können. Danke im voraus für die antworten.

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Community-Antworten (6)

H
Hoppel

31.01.2015 um 09:12 Uhr

@ provilon

" Durchschnittlich bedeutet doch eigendlich, dass innerhalb von 12 monaten im durchschnitt 162,5 h geleistet werden müssen oder liege ich da falsch?"

Da liegst Du falsch, den Durchschnittswert kann man auch auf Monatsebene bilden.

Beispiel: Wöchentliche Arbeitszeit 37,5 Std. x 13 / 3 = durchschnittliche monatliche AZ 162,5 Stunden.

oder man multipliziert mit der durchschnittlichen Wochenanzahl pro Monat

Wöchentliche Arbeitszeit 37,5 Std. x 4,34812141 = durchschnittliche monatliche AZ 163,05 Stunden.

Der Bezugszeitraum sollte aber aus dem AV hervorgehen. Wie ist der genaue Wortlaut? Greift ein TV?

Als BR seid Ihr doch aber in der Mitbestimmung was die Verteilung der Arbeitszeit etc. betrifft. Nehmt Euer MBR wahr!!

P
provilon

31.01.2015 um 09:43 Uhr

Hallo hoppel. Es steht drin die regelmäßige durchschnittliche monatliche Arbeitszeit beträgt 162,5 stunden. Und nichts weiter dazu.

P
provilon

31.01.2015 um 09:46 Uhr

Es gibt keinen TV

G
gironimo

31.01.2015 um 10:56 Uhr

Die individuell vereinbarte Arbeitszeit hebelt nicht die Mitbestimmung des BR aus. Und der BR ist bei der Verteilung der Arbeitszeit in der Mitbestimmung.

Es ist lediglich zu hinterfragen, ob mit Eurer BV Arbeitszeit der BR eben diese Mitbestimmung aus der Hand gegeben hat und dem AG aus betrieblichen Gründen es ermöglicht eigenständig Zeiten anzuordnen.

Ist dies nicht der Fall, fordert Eure Mitbestimmung ein und fordert den AG auf, es zu unterlassen, einseitig Arbeitszeitregeln anzuordnen. Und bei der Mitbestimmung ist es dem BR erst einmal egal, was in den Verträgen steht. Ihr regelt auf der kollektivrechtlichen Ebene und habt andere Argumente.

P
provilon

01.02.2015 um 00:30 Uhr

Es gibt keine BV über die Arbeitszeit. Der alte BR hat uns eher kontraproduktiv gearbeitet. Und wir müssen die Trümmer erstmal aufräumen.

S
seesee

01.02.2015 um 01:25 Uhr

@provilon: "Es steht drin die regelmäßige durchschnittliche monatliche Arbeitszeit beträgt 162,5 stunden. Und nichts weiter dazu." Und WO steht das drin, wenn nicht in einer BV oder einem TV? In jedem Fall könnt Ihr eine Vereinbarung fordern nach 87.1 BetrVG.

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