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Lsitenwahl - was bedeutet dabei der Minderheitenschutz?

H
Helene
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Was bedeutet Minderheitenschutz bei BR-Listen-Wahlen? Heisst das, dass automatisch von jeder Liste das 1. Minderheitengeschlecht auch tatsächlich in den BR einzieht? Unter welchen Vorraussetzungen passiert dies?

Pu, danke!

2.91903

Community-Antworten (3)

N
Norden

16.02.2006 um 17:06 Uhr

Der Mindergeschlechtsschutz bedeutet, dass die Zahl der Frauen/Männer, die bei Personal in der Minderheit sind, auf jeden Fall eine Zahl von Sitzen im BR bekommen. Mit den Listen hat das grundsätzlich nichts zu tun.

Nur wenn es beispielsweise eine Liste gibt, die fünf Sitze bekommen würde, aber auf den ersten fünf Positionen z. B. nur Frauen hat, und mindestens 1 Mann in den BR muss, so rückt ein Mann von einer anderen Liste in den BR.

A
Abakus

18.02.2006 um 07:21 Uhr

Ich meine, das Geschlecht in der Minderheit bekommt nicht "auf jeden Fall" einen Sitz. Ihr Anteil an allen AN kann so gering sein, daß ihnen nach der Formel kein einziger Sitz zusteht.

F
Fayence

18.02.2006 um 10:03 Uhr

@ Abakus, Du hast die "Minderheiten-Regelung" richtig verstanden.

@Helene Automatisch passiert hier nichts. Sobald Männlein und Weiblein in unterschiedlicher Verteilung im Betrieb vertreten sind, muss der Sitzanspruch nach d´Hondt berechnet werden. Als Ergebnis kann dann in der Tat eine 0 herauskommen.

Zu diesem Thema ist in diesem Forum schon verdammt viel geschrieben worden. Geb einfach d´Hondt unter "Suchen" ein und Du wirst fündig.

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