Seminare verlangen
Hallo,
kann der AG vom BR eine Auflistung der in der Vergangenheit bereits absolvierten Seminare verlangen ?
Community-Antworten (26)
28.04.2015 um 23:32 Uhr
warum will er das? er weiß doch wofür er schon bezahlt hat...
28.04.2015 um 23:37 Uhr
Der AG sollte doch wissen was bezahlt wurde, schliesslich bezahlt der AG BR Seminare. Ansonsten fragt mal nach der Buchführung
28.04.2015 um 23:37 Uhr
Er weiss vielleicht nur noch, dass er bezahlt hat und will doppelte oder Dankeschön-Seminare verhindern...
28.04.2015 um 23:40 Uhr
aber der ag hat doch den überblick - wer welches sminar...auch auf jahrzehnte hinaus...
29.04.2015 um 09:27 Uhr
Hallo,
was spricht dagegen, dem AG die Seminare zu benennen? Vielleicht sind diese Daten gelöschtworden? Der BR kann aber trotzdem mal nachfragen, wozu die Liste benötigt wird.
29.04.2015 um 10:42 Uhr
Hallo,
meine Vermutung ist es, das der AG sicher nach mehreren Hausleiterwechsel und vielleicht auch nicht ganz korrekter Buchführung vom BR die Bestätigung haben will. Sicher um zu schaun,welches Seminar jedes BR Mitglied gemacht hat, um dann zu sagen, man bekommt keins mehr.... Kosten sparen Aber Auffrischung steht doch jedem BR Mitglied zu ???????
29.04.2015 um 10:44 Uhr
Hüstel... Auffrischung, Update oder wie sie alle heissen, sind bestimmt möglich. Das selbe Grundlagenseminar könnte dann schon schwieriger werden.
29.04.2015 um 11:25 Uhr
fragt doch einfach mal den AG, warum er nicht einfach in seinem Archiv nachsehen kann. Ihr müsstet Euch ja auch erst die Mühe und Arbeit machen und alles zusammentragen.
Und was Euch zusteht: Das was der BR aktuell für erforderlich betrachtet. Und das kann - angesichts des steten Wandels im Betrieb - praktisch alles möglicher sein.
29.04.2015 um 19:34 Uhr
@Gironimo
wir wollen zum Seminar "psychische Belastung" fahren, es betrifft auch im Einzelfällen unseren Markt. Ich habe von einer Kollegin gehört,das der HL uns nicht fahren lassen will, da wir nicht im ASA sind sondern nur BR (Vorsitz und Stellvertreter) finde ich persönlich langsam nicht mehr toll,denn es ist erforderlich
29.04.2015 um 19:54 Uhr
Da psychischen Belastungen bei der Arbeit Gefährdungsfaktoren im Sinne von § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG sind, müssen sie auch im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Abs. 1 ArbSchG beurteilt werden.
Im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes spielen vor allem psychische Fehlbelastungen eine Rolle. Eine solche liegt insbesondere dann vor, wenn die Anforderungen am Arbeitsplatz die Leistungsfähigkeit des MA übersteigt (sog. Überforderung). Dauerhafte psychische Fehlbelastungen können negative Folgen sowohl für die Arbeitszufriedenheit und Gesundheit des MA als auch für den Betrieb durch sinkende Produktivität haben.
Der neue § 4 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sagt klar: "Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird." Gleichzeitig werden bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen (§ 5 ArbSchG) jetzt auch "psychische Belastung bei der Arbeit" als Gefährdung aufgeführt
Und da der Arbeits- und Gesundheitsschutz mit zu den Hauptaufgaben eines BR gehört und eine psychische Belastung auch ein nicht unerheblicher Bestandteil eines BEM sein kann, ist es auch den Grundkenntnissen zuzuordnen und somit ein Grundlagenseminar, das jedes BRM nicht nur besuchen darf, sondern auch sollte.
29.04.2015 um 21:46 Uhr
@Casandra
das nenne ich doch mal echt eine aussagekräftige Antwort.... werde dann am Montag dem AG mit § umherreden,mal sehn was er dann noch für einen Spruch auf Lager hat und welches BR Mitglied fahren darf oder nicht... Es gibt die WAF die uns im anwaltlichen Dingen berät
29.04.2015 um 22:11 Uhr
menno, das hat ja überhaupt nichts mit der Eingangsfrage zu tun....
aber egal... ich wäre hier nicht so"begeisternd" wie Casandra... "Und da der Arbeits- und Gesundheitsschutz mit zu den Hauptaufgaben eines BR gehört und eine psychische Belastung auch ein nicht unerheblicher Bestandteil eines BEM sein kann, ist es auch den Grundkenntnissen zuzuordnen und somit ein Grundlagenseminar, das jedes BRM nicht nur besuchen darf, sondern auch sollte."
Ich kenne durchaus auch andere "Hauptaufgaben eines BR" und die Rechtsprechung ist sich einig, dass Besuche hierzu eben kein "Grundlagenseminar" im Sinne des Gesetzes sind, die jedes BRM besuchen sollte...
"und eine psychische Belastung auch ein nicht unerheblicher Bestandteil eines BEM sein kann,..." was mir das sagen soll entzieht sich meiner Phantasie...
Aber eigentlich liegt doch hier die Krux: "Ich habe von einer Kollegin gehört,das der HL uns nicht fahren lassen will,..."
Worüber reden wir hier? Der BR Beschließt dass der und der zu folgendem Seminar entsand wird... soweit so gut. Dieser Beschluss wird dem AG mitgeteilt, weiterhin wird ihm mitgeteilt, dass er Bedenken wegen zeitlichen Lage bis dann und dann dem BR schriftlich mitteilen soll - nach Verstreichung der Frist wird gebucht.
Sollte der AG die beachtung der betrieblichen Belange bezüglich der zeitlichen Lage bemängeln, kann er es dem Gremium sagen - und letztendlich die zeitliche Lage von der Einigungsstelle beurteilen lassen.
Sollte der AG die Notwendigkeit bezweifeln, kann er diese von dem zuständigen Arbeitsgericht überprüfen lassen... er selbst, kann das nicht - es obliegt ihm einfach nicht...
Solange er dem BR aber nciht informiert, ist doch alles gut... Was er irgendwelchen Arbeitskollegen sagt, ist doch wumpe... erstmal...
Adressat für Begehren des AG sind der BRV oder in Abwenheit Stelli... ich weiß also gar nicht, wrum hier ein "Fass" aufgemacht wird...
Ist doch nix passiert... die gewünschte Liste würde ich dem AG mit den Worten übergeben: "Sehr geehrter Herr xxx - hie ist die vom Arbeitgeber gewünschte auflistung der absolvierten BR Seminare. Für die stets vertrauensvolle Zusammenarbeit bedankt sich der Betriebsrat."
30.04.2015 um 00:16 Uhr
Mich überkommt jetzt so das Gefühl, dass es so langsam auch für jemand anderen an der Zeit ist, sich mal für einige Tage den Hintern auf einem Stuhl zu verbiegen und andächtig zu lauschen!
30.04.2015 um 00:30 Uhr
@Globus Casandras Aussage hat sehr wohl was mit der Eingangsfrage zu tun. Der BR hält es per Beschluss für erforderlich...... PUNKT AUS ENDE. Nu liegt es an dem AG ZU widerlegen das es nicht erforderlich ist-und zwar der Gerichtsbarkeit gegenüber. Was die Verganngenen Seminare betrifft kann es sehr wohl schon ein Hintergrund haben.Erinnere mich das wir damals auch das Problem hatten und dem dann nach prüfung nachgekommen sind. Frag mich aber nicht mehr warum.
30.04.2015 um 17:18 Uhr
Ich danke Euch für die schnelle Hilfe.... Sicher hat Casandra Recht,wenn es um die Belange und Sicherheit der MA geht,hat der BR Sorge zu tragen,das es den MA gut geht... und da sind Schulungen der beste Weg... Wir werden sehn,wie der AG Montag entscheidet und sollte er der Meinung sein,uns "steht das Seminar nicht zu" dann muss er es widerlegen und über die Einigungsstelle gehn.... Vielleicht muss man den Weg als BR einmal durch machen, um die Schwelle der Angst zu überwinden
03.05.2015 um 16:41 Uhr
"Sollte der AG die Notwendigkeit bezweifeln, kann er diese von dem zuständigen Arbeitsgericht überprüfen lassen... er selbst, kann das nicht - es obliegt ihm einfach nicht... "
schön dass ich nicht beachtet werden - wenn der AG die Notwendigkeit bezweifelt, ist nicht die Einigungsstelle dran...
@Rainer "Casandras Aussage hat sehr wohl was mit der Eingangsfrage zu tun. " Das meinte ich nicht mal, sondern die weitere Einfügung des Fred Master...
Lösch das mal - das hat mit der eigentlichen Eingangsfrage, ob der AG die Auflistung der Seminare verlangen darf dann doch eher nichts zu tun ;-)
03.05.2015 um 17:43 Uhr
@Globus....
auch an Dich ein Dankeschön :-)
03.05.2015 um 17:47 Uhr
och immer gerne... dafür nicht... mir langt es wenn man mich liest - und nicht nur überliest...
03.05.2015 um 18:04 Uhr
und warum fahren die mitglieder des asa nicht? die brauchen diese kenntnisse doch dringender
03.05.2015 um 18:16 Uhr
sorry, aber warum sollten diese? und warum sollten es immer die selben sein? der BR entsendet auch zum ASA... je nach TO könnte das sogar variieren...
In meinen Augen wird der ASA eh überbewertet - es würde also nichts dagegen sprechen, zwei BRM dahin zu schicken, welche gerade "zeit haben" und nciht in andere Projekte involviert sind, oder weniger involviert sind...
03.05.2015 um 18:20 Uhr
"Es gibt die WAF die uns im anwaltlichen Dingen berät Antwort 11 Erstellt am 29.04.2015 um 19:46 Uhr von lussil 256390 Antwort bearbeiten"
ich wußte gar nciht, dass die das machen...
03.05.2015 um 18:21 Uhr
ich denke du solltest dich mit der arbeit im arbeitsschutz noch mal eingehend beschäftigen. grundkenntnisse im arbeitsschutz stehen jedem brm zu. aber wenn ich brm in einen ausschuss entsende, sollten diese auch speziell geschult sein und nicht vorsitz und stellvertreter die mit der ausschussarbeit erst mal nichts am hut haben.
03.05.2015 um 18:24 Uhr
ne ne ne, du redest ein wenig durcheinander...
wenn das Gremium groß genug ist, und eine AuG Ausschuss bildet (Arbeits- und Gesundheitsschutz) gebe ich dir ja Recht, das hat aber nichts aber auch gar nichts mit dem ASA zu tun...
Nachtrag: Nu komm schon Nubbel... warum denkst du, dass ich hiermit nicht Recht habe?
03.05.2015 um 18:49 Uhr
Nicht streiten....
ich sehe es auch so,das nicht nur der ASA fahren sollte,sondern diese Kenntnisse auch dem BR zuteil werden soll....
Schließlich ist ja der BR zuständig,damit der ASA entsteht und auch für die Seminare :-) Also kann auch der BR fahren
03.05.2015 um 19:04 Uhr
asig §11, und lussil, du solltest dringend mal über deine beweggründe nachdenken und grundlagen des arbeitsschutzes schulen. deine letzte aussage ist so fehlerhaft dass es angst macht.
http://www.dguv.de/medien/fb_org/dokumente/analyse_arbeit.pdf
03.05.2015 um 23:14 Uhr
@Köhlner, was ist ein "Dankeschön-Seminare " ???
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