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Aufsichtsrat bei Betriebsänderung

A
Aufsichtsrat
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, bräuchte dringend eure Hilfe! Unsere Firma möchte ab Aug. einen Betriebsübergang tätigen (sprich eine Aufspaltung von 2 GmbH´s mit ca. 600 MA und eine GmbH mit 40 MA. Wir haben heuer unseren Aufsichtsrat gewählt nach Drittelbet.G mit 2 ANV.

Uns wurde mitgeteilt, dass wir nun Neuwahlen machen müssen! Wir brauchen jetzt 2 Aufsichtsräte für die Eine wie die Andere GmbH

Nun meine Frage: müssen wir Neuwahlen machen, wenn ja, welche Gesetze/Paragraphen würden hier greifen? Frage 2: wir hatten vorher 6 im AR (sprich 2 ANV) und nun wollen sie nur noch 3. (sprich nur noch 1 ANV. Muss man hier die Satzung ändern?

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Community-Antworten (3)

W
Widder

28.04.2015 um 17:50 Uhr

Diese Frage von einem AR wundert mich schon ein bischen. Egal, da redest du am besten wohl mit eurer Gewerkschaft. 2 ANV von 6 AR .Mitgliedern, bzw. 1 ANV, kann nicht wirklich sein, oder vertue ich mich jetzt ohne nochmal nachzuschauen?

K
Kölner

28.04.2015 um 18:33 Uhr

Wieso wundert Dich das? Neue GmbHs!

GmbHG i.V. mit dem AktG greift.

Und die Satzung, bzw. der Gesellschaftervertrag müssen geändert werden. Richtig!

A
Aufsichtsrat

30.04.2015 um 15:26 Uhr

Wir sind ein neugewählter Aufsichtsrat, noch ohne Schulung und sind hier leider unerfahren.

Ja genau aus einer werden 2 neue GmbH´s mit anderen Namen und eine gewisse Aufteilung der MA. Jetzt ist uns mitgeteilt worden, wir brauchen hier wieder Neuwahlen und nun wollen Sie ein 3-AR Gremium, wo nur ein AN-Vertreter drin ist. Vormals 6-AR Mitglieder mit 2 AN-Vertretern.

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