Hallo Zusammen,
bräuchte dringend eure Hilfe!
Unsere Firma möchte ab Aug. einen Betriebsübergang tätigen (sprich eine Aufspaltung von 2 GmbH´s mit ca. 600 MA und eine GmbH mit 40 MA.
Wir haben heuer unseren Aufsichtsrat gewählt nach Drittelbet.G mit 2 ANV.

Uns wurde mitgeteilt, dass wir nun Neuwahlen machen müssen!
Wir brauchen jetzt 2 Aufsichtsräte für die Eine wie die Andere GmbH

Nun meine Frage: müssen wir Neuwahlen machen, wenn ja, welche Gesetze/Paragraphen würden hier greifen?
Frage 2: wir hatten vorher 6 im AR (sprich 2 ANV) und nun wollen sie nur noch 3. (sprich nur noch 1 ANV. Muss man hier die Satzung ändern?