Aufsichtsrat bei Betriebsänderung
Hallo Zusammen, bräuchte dringend eure Hilfe! Unsere Firma möchte ab Aug. einen Betriebsübergang tätigen (sprich eine Aufspaltung von 2 GmbH´s mit ca. 600 MA und eine GmbH mit 40 MA. Wir haben heuer unseren Aufsichtsrat gewählt nach Drittelbet.G mit 2 ANV.
Uns wurde mitgeteilt, dass wir nun Neuwahlen machen müssen! Wir brauchen jetzt 2 Aufsichtsräte für die Eine wie die Andere GmbH
Nun meine Frage: müssen wir Neuwahlen machen, wenn ja, welche Gesetze/Paragraphen würden hier greifen? Frage 2: wir hatten vorher 6 im AR (sprich 2 ANV) und nun wollen sie nur noch 3. (sprich nur noch 1 ANV. Muss man hier die Satzung ändern?
Community-Antworten (3)
28.04.2015 um 17:50 Uhr
Diese Frage von einem AR wundert mich schon ein bischen. Egal, da redest du am besten wohl mit eurer Gewerkschaft. 2 ANV von 6 AR .Mitgliedern, bzw. 1 ANV, kann nicht wirklich sein, oder vertue ich mich jetzt ohne nochmal nachzuschauen?
28.04.2015 um 18:33 Uhr
Wieso wundert Dich das? Neue GmbHs!
GmbHG i.V. mit dem AktG greift.
Und die Satzung, bzw. der Gesellschaftervertrag müssen geändert werden. Richtig!
30.04.2015 um 15:26 Uhr
Wir sind ein neugewählter Aufsichtsrat, noch ohne Schulung und sind hier leider unerfahren.
Ja genau aus einer werden 2 neue GmbH´s mit anderen Namen und eine gewisse Aufteilung der MA. Jetzt ist uns mitgeteilt worden, wir brauchen hier wieder Neuwahlen und nun wollen Sie ein 3-AR Gremium, wo nur ein AN-Vertreter drin ist. Vormals 6-AR Mitglieder mit 2 AN-Vertretern.
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