Wahlberechtigung - nur Mitarbeiter der zum Aufsichtsrat gehörigen Gesellschaft?
Unsere Firma hat aus steuerlichen Gründen aber auch durch Eigentümerwechsel mehrmals die Gesellschaftsform gewechselt. Es gibt 3 Standorte in Deutschland. Nach Wechsel in AG wurde ein Aufsichtsrat gewält inkl. 2 Vertreter der Belegschaft (2 BR). Es ist nach so vielen Übergängen eigentlich nicht mehr nachvollziehbar wann welche in welche geändert wurde. Was mich interessiert ist: Nun sind wir wohl 1 AG und 2 GmbH´s - wobei der alte und neue Aufsichtsrat ohne Neuwahl in einer der GmbH´s (nach der Geselschaftsformänderung) formiert hat. Nun das eigentliche Problem. Nun wird gesagt, dass nur Mitarbeiter der zum Aufsichtsrat gehörigen Gesellschaft wählen und sich aufstellen lassen dürfen.
Community-Antworten (1)
11.12.2007 um 20:04 Uhr
@Malibu Wozu wollen sie sich aufstellen lassen?
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