Sitz im Aufsichtsrat neu besetzen
Hallo! Erst mal kurz die Situation.Ich bin seit dem 01.10.2008 BR Vorsitzende nachdem meine Vorgängerin ihr Amt niedergelegt hat.Sie hatte unter anderem einen Sitz im Aufsichtsrat,da sie jetzt eine Führungsposition hat und nicht mehr im Gremium tätig ist, wollen wir natürlich nicht das sie weiterhin im Aufsichtsrat sitzt, schon wegen der Interessenvertretung. Müssen wir sie jetzt abbestellen um einen Kollegen an ihre Stelle zu setzen, oder wie verhalten wir uns in dieser Situation? Wir möchten in der Nächsten Aufsichtsratsitzung im Januar natürlich wieder jemanden vom BR sitzen haben. Danke für Eure Ratschläge Akinom Danke erst mal für die bisherigen Antworten. Unsere Firma hat ca.250 MA. Die vorherige BR Vorsitzende war schon merere Jahre als ordentliches Mitglied im BR und wurde in der Zeit als Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat gewählt. Kann mir vielleicht jemand sagen wo ich im Internet oder auch anderswo Musterschreiben finde? Da ich erst seit 6 Wochen im Amt bin, ist es teilweise recht schwierig die richtigen formulierungen zu finden. Besten Dank
Community-Antworten (5)
09.12.2008 um 08:43 Uhr
@Akinom
hat die Kollegin sich zur Wahl gestellt oder ist Sie vom BR in den AR "entsendet" worden? Bitte ein paar mehr Informationen......
09.12.2008 um 11:14 Uhr
@Monika ...ich bin ja für die Einhaltung der Gesetze. DrittelBG oder MitBestG!
09.12.2008 um 23:56 Uhr
Hallo Akimon
wenn sie Leitende Angestellte geworden ist verliert sie ihre Wählbarkeit da sie nicht mehr als Arbeitnehmer gilt und somit ihr Amt als Aufsichtsratsmitglied (Arbeitnehmervertreter). Ansonsten wäre es erst mal wichtig zu wissen nach welcher Rechtsform sie in das Amt Gewählt worden ist und wieviele Mitarbeiter es in dem Unternehmen gibt.
Gruß Asgard
15.12.2008 um 13:04 Uhr
Wieso hat denn eine Firma mit 250 MA überhaupt einen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat ?
Ich meine, die Grenze wäre bei 500 MA.
15.12.2008 um 13:31 Uhr
@sbv Wir sind nur 150 und haben 3 Arbeitnehmervertreter im AR. Du siehst...es gibt auch abweichende Absprachen.
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