Erstellt am 28.04.2015 um 14:24 Uhr von Kölner
Wenn die SBV will?
Hat denn der AG schon zugestimmt? Denn mit den Klausurtagen ist das so eine Sache...
Erstellt am 28.04.2015 um 14:31 Uhr von Noris
Nein der AG weiss noch nichts davon. Unser BRV möchte nicht das der SBV daran teilnimmt, der SBV will schon. Bedarf es ein Beschluss oder Einladung für den SBV?
Erstellt am 28.04.2015 um 14:36 Uhr von Kölner
SBV kann an ALLEN Sitzungen, Ausschüssen und AG-/BR-Gesprächen teilnehmen, wenn sie das möchte...
Erstellt am 28.04.2015 um 17:17 Uhr von gironimo
Eine Klausurtagung ist doch letztendlich nur eine ganztätig angesetzte BR-Sitzung (die BRs öffter mal machen sollten). Ihr redet ja über Themen, die die BR-Arbeit betreffen. Und da gehört die SBV dazu. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. Und der BRV ist nicht Euer Chef. Er ist einer von Euch.