Hallo zusammen,
Ich hätte da`mal 2 Fragen in Bezug auf den Inhalt einer Betriebsvereinbarung.
Ist es rechtens bzw. erlaubt, daß in einer Betriebsvereinbarung im Zusammenhang mit der
Höhe der Jahressonderzahlung eine Krankheitsquote ( Kranktage von Mitarbeitern ) eine
Rolle spielt bzw. darf eine Betriebsvereinbarung überhaupt eine Krankheitsquote bein-
halten ?
Außerdem : Wenn die Anzahl der bezahlten Normalstunden in einer Betriebsvereinbarung aufgeführt ist, müssen dann nicht auch die unbezahlten Arbeitsstunden aufgeführt sein ?

Gruß Schaten