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Betriebsvereinbarung

S
Schaten
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, Ich hätte da`mal 2 Fragen in Bezug auf den Inhalt einer Betriebsvereinbarung. Ist es rechtens bzw. erlaubt, daß in einer Betriebsvereinbarung im Zusammenhang mit der Höhe der Jahressonderzahlung eine Krankheitsquote ( Kranktage von Mitarbeitern ) eine Rolle spielt bzw. darf eine Betriebsvereinbarung überhaupt eine Krankheitsquote bein- halten ? Außerdem : Wenn die Anzahl der bezahlten Normalstunden in einer Betriebsvereinbarung aufgeführt ist, müssen dann nicht auch die unbezahlten Arbeitsstunden aufgeführt sein ?

Gruß Schaten

1.12808

Community-Antworten (8)

K
Kölner

28.04.2015 um 14:47 Uhr

Unbezahlte Arbeitsstunden?

Und: Ich kann mir vorstellen, dass die ganze BV ungültig ist!

P
Pickel

28.04.2015 um 15:00 Uhr

Eine Berücksichtigung der Krankheitstage für eine freiwillige Sonderzahlung ist nicht grundsätzlich rechtswidrig. Ihr als BR müsst für euch entscheiden, ob ihr solch einer Quote zustimmt (auf die Gefahr, dass es evtl. sonst auch gar nichts gibt...).

K
Kölner

28.04.2015 um 15:16 Uhr

Die Frage ist doch: Kann eine BV eine Sonderzahlung mit solchen Begleiterscheinungen regeln...?

G
Globus

28.04.2015 um 17:52 Uhr

Um ehrlich zu sein hbe ich ein riesen Brett vorm kopf - ich verstehe die Frage nicht...

ich will gar nciht mal darauf heraus, dass ein BR eine solche BV nciht abschließen sollte - eini Ungültigkeit würde ich was Boni angeht aber noch nicht sehen wollen - oder ich versstehe es falsch... Soll doch der BR ein vernünftiges GMS verhandeln und einführen lassen - das empfinde ich als sinnvoller...

"Außerdem : Wenn die Anzahl der bezahlten Normalstunden in einer Betriebsvereinbarung aufgeführt ist, müssen dann nicht auch die unbezahlten Arbeitsstunden aufgeführt sein ?" und das verstehe ich nciht.... was um alles in der Welt sind "unbezahlte Arbeitsstunden" und wie kommen diese zu stande?

Ich sag ja - habe wohl ein Brett oder nen ganzen Baum vorm Kopf...

G
gironimo

28.04.2015 um 19:25 Uhr

Ich habe da auch meine Probleme.

Ich denke, die BV fällt schon in den regelbaren Bereich des § 87 BetrVG - aber sie käme für mich nicht in Fage. Welcher AN kann denn etwas dafür, dass er krank wird.

Ihr solltet die Leistung unter Bezug der tatsächlich gearbeiteten Tage zur Berechnung hinzuziehen - halt Dinge, auf die der AN durch gute Leistung überhaupt Einfluss nehmen kann. Aber da würde natürlich die Forderung des BR quer liegen zu den Vorstellungen des AG.

Notfalls entscheidet eben die E-Stelle.

Und unbezahlte Arbeitszeit dürfte es bei Euch nicht geben (auch nicht im AT-Bereich). Wenn doch, hat der BR eine neue Aufgabe - dafür zu sorgen, dass damit Schluss ist.

G
Globus

28.04.2015 um 19:33 Uhr

"Ihr solltet die Leistung unter Bezug der tatsächlich gearbeiteten Tage zur Berechnung hinzuziehen - halt Dinge, auf die der AN durch gute Leistung überhaupt Einfluss nehmen kann. " wie du schon richtig sagtest... ne ne ne Finger weg davon als BR....

L
Lennebub

28.04.2015 um 19:51 Uhr

"Leistung unter Bezug der tatsächlich gearbeiteten Tage zur Berechnung hinzuziehen - halt Dinge, auf die der AN durch gute Leistung überhaupt Einfluss nehmen kann." Das hört sich interessant an, auch unser Chef spinnt mit der Idee Krankheitstage mit Lohnerhöhungen oder Sonderzahlungen oder sonst wie "bestrafend" zu verrechnen. Gibt es da ein Modell oder sowas, was man sich ankucken sollte um den Chef dem Wind aus den Segeln zu nehmen? Also wo Arbeitnehmer die im Jahr nicht Krank feiern eine Sonderprämie erhalten? Irgendwie sowas im dee art??

G
Globus

28.04.2015 um 19:55 Uhr

"Gibt es da ein Modell oder sowas, was man sich ankucken sollte um den Chef dem Wind aus den Segeln zu nehmen? "

Ja, führt ein Gesundheitsmanagementsystem ein... Das hilft... kostet, bringt aber auch was...

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