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Abwahl Betriebsratsvorsitzende

C
caroline
Jan 2018 bearbeitet

hallo, wir haben heute sitzung ;top ist die abwahl der brv,(aus zwingenden dringenden gründen), neuwahl..nun hat sich ein mitglied aus fam. gründen heute frei genommen. der stellv. meint, wir sollten die abwahl verschieben, da die kolln. die frei hat, nicht an der neuwahl teilnehmen könne. ich sagt , dann ist das so, dann wird ersatzmitglied geladen,da sie sich abgemeldet hat, daraufhin sagte stellv., dann könne die kolln. die frei hat, diese neuwahl anfechten. ich meine das das blödsinn ist, dann würden alle beschlüsse ja nichtig sein, nur weil irgendwann iregendwer nicht an einer sitzung teilnehmen konnte.

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Community-Antworten (2)

E
Erbsenzähler

28.04.2015 um 09:05 Uhr

@Caroline Du hast 100% Recht. Es muss ein Ersatzmitglied eingeladen werden und wenn die Einladung incl. Tagesordnung und die Beschlüssen korrekt sind ist nichts anfechtbar.

Sie hat sich abgemeldet wegen Urlaubs und ist somit (ordnungsgemäß) verhindert.

N
nicoline

28.04.2015 um 09:19 Uhr

@Caroline Doppelt hält besser: Du hast zu 100% Recht. Schon abenteuerlich, die (Nicht)Kenntnisse des stellv. BRV!

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