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Abwahl und Neuwahl des BRV - auch die Freistellung dazu?

F
feline
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage zur Abwahl des Betriebsrasvorsitzenden. Wir haben morgen BR Sitzung und 11 von 13 BRM haben einen Antrag zur Tagesordnung mit folgenden Punkten gestellt: Abwahl des BRV Abwahl der Freistellung des BRV Neuwahlen Nun meine Frage, wenn der oder die Neue BRV gewählt ist bekommt dieser ja auch die Freistellung dazu, alles andere würde ja auch keinen Sinn machen. Ab wann kann er dann sein Amt antreten, da dies ja eine neue Freistellung ist?

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Community-Antworten (1)

C
Catweazle

07.10.2007 um 17:02 Uhr

@feline,

Der neue BRV tritt sein Amt sofort nach der Abwahl des alten BRV und seiner Neuwahl an. Die Freistellung hat damit nichts zu tun.

Sie kann separat ab- und neugewählt werden. Zusätzlich muss sie erneut mit dem Arbeitgeber beraten werden.

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