Hallo,
ich habe eine Frage zur Abwahl des Betriebsrasvorsitzenden.
Wir haben morgen BR Sitzung und 11 von 13 BRM haben einen Antrag zur Tagesordnung mit folgenden Punkten gestellt:
Abwahl des BRV
Abwahl der Freistellung des BRV
Neuwahlen
Nun meine Frage, wenn der oder die Neue BRV gewählt ist bekommt dieser ja auch die Freistellung dazu, alles andere würde ja auch keinen Sinn machen. Ab wann kann er dann sein Amt antreten, da dies ja eine neue Freistellung ist?