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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schwerbehinderte Vertretung

T
tisch
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

wer kennt sich mit der SBV aus? Ich bin als 1. Stellv. der SBV gewählt wurde. Leider werde ich von der Vertrauensperson seit ca. zwei Jahren gemobbt und über keine SBV-Angelegenheiten informiert. Stattdessen arbeitet sie mit der 2. Stellv. (Assistentin der GL) zusammen und ignoriert mich weiterhin.

Was kann ich als 1. Stellv. tun und ist die Vertrauensperson frei in der Auswahl des stellvertretenden Mitglieds, welches sie zu bestimmten Aufgaben heranziehen bzw. informieren will?

Vielen Dank und beste Grüße

Vielen Dank und beste Grüße

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Community-Antworten (2)

B
Barevi

28.04.2015 um 09:27 Uhr

Hallo tisch,

Wieviele sb Menschen habt Ihr in Eurem Betrieb? Das SGB IX regelt dies ganz unmissverständlich in § 95 Abs. 1 Satz 4: "In Betrieben und Dienststellen mit in der Regel mehr als 100 schwerbehinderten Menschen kann sie (die Schwerbehindertenvertretung) nach Unterrichtung des Arbeitgebers das mit der höchsten Stimmzahl gewählte stellvertretende Mitglied zu bestimmten Aufgaben heranziehen..." - Ansonsten gilt, die SBV ist IMMER eine Ein- Personen- Vertretung, heißt in Eurem Fall, wenn Ihr keine 100 sb Menschen im Betrieb habt, dann verstößt Eure SBV mit Heranziehung einer Stellv. gegen § 155 Abs. 1 SGB IX, was mit drastischen Strafen (staatsanwaltschaftliche Verfolgung möglich) bewehrt wäre.

Fakt:

Bei weniger als 100 sb Menschen NUR SBV alleine verantwortlich Bei mehr als 100 sb Menschen IMMER zuerst die 1. Stellvertretung Bei mehr als 200 sb Menschen auch die 2. Stellvertretung - Du darfst dabei NICHT übergangen werden!

VG Barevi

I
ickederdicke

28.04.2015 um 09:32 Uhr

Hallo tisch, die SBV darf die Stellvertreter im Normalfall nur in der Reihenfolge der Wahl zu bestimmten Dingen hinzuziehen.Den 1. Stellvertreter zu übergehen und den 2. einsetzen geht nicht.Auch hier greift die Regel, Stellvertreter sind nicht im Mandat solange kein Einsatz - daher, wenn der 1. Stelli aktiv sein kann, ruht das Mandat des 2. weiter. Weiterhin, auch als 1. Stelli hat man kein Mandat, solange kein Vertretungsgrund vorliegt - und dann fliessen Informationen nur für aktuelles im Vertretungsfall, nicht für alles was was/ist/sein wird. Dies ist gesetzlich geregelt und hat nichts mit mobben zu tun. Diesem Irrtum unterliegen leider viele Stellvertretungen , auch oft Ersatzmitglieder des BR. Aber als 1.Stellvertreter könntest du auch an den Grundseminaren SBV teilnehmen, klär das mal ab.

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