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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schwerbehinderten Vertretung

B
Brsibel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

Wir haben eine Schwerbehinderte Vertretung Wahl. Wenn sich jetzt keiner zur Wahl aufstellen läßt von den wählbaren Personen geht das Amt der Schwerbehinderte Vertretung automatisch an denn Betriebsrat ? Wo ist das geregelt in diesen Fall ?

Danke

1.22302

Community-Antworten (2)

H
Hoppel

11.12.2014 um 21:43 Uhr

@ Brsibel

Wenn keine SBV gewählt wird, warum auch immer, gibt es halt keine SBV.

Der BR ist sowieso für ALLE AN zuständig und vertritt entsprechend auch KollegInnen mit Schwerbehinderung oder Gleichgestellte.

Wenn bei Euch jedoch eine SBV gewählt werden kann und sich kein einziger Kandidat zur Wahl stellt, spricht das nicht für Euren Betrieb. BTW: Um als SBV kandidieren zu können, muss man NICHT schwerbehindert sein!

I
ickederdicke

12.12.2014 um 09:11 Uhr

Und auch der Br sowie das zuständige Integrationsamt können weitere SBV Wahlen ins Leben rufen. Ggf. tut sich bei euch der Br mit dem Integrationsamt zusammen. Oder seid ihr Firmenkonstellatiosntechnisch mit GBR/KBR gesegnet ? Dann sollte auch ein GSBV existieren, welcher dann alles notwendige initiieren müsste.

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