Schwerbehinderten Vertretung
Hallo,
Wir haben eine Schwerbehinderte Vertretung Wahl. Wenn sich jetzt keiner zur Wahl aufstellen läßt von den wählbaren Personen geht das Amt der Schwerbehinderte Vertretung automatisch an denn Betriebsrat ? Wo ist das geregelt in diesen Fall ?
Danke
Community-Antworten (2)
11.12.2014 um 21:43 Uhr
@ Brsibel
Wenn keine SBV gewählt wird, warum auch immer, gibt es halt keine SBV.
Der BR ist sowieso für ALLE AN zuständig und vertritt entsprechend auch KollegInnen mit Schwerbehinderung oder Gleichgestellte.
Wenn bei Euch jedoch eine SBV gewählt werden kann und sich kein einziger Kandidat zur Wahl stellt, spricht das nicht für Euren Betrieb. BTW: Um als SBV kandidieren zu können, muss man NICHT schwerbehindert sein!
12.12.2014 um 09:11 Uhr
Und auch der Br sowie das zuständige Integrationsamt können weitere SBV Wahlen ins Leben rufen. Ggf. tut sich bei euch der Br mit dem Integrationsamt zusammen. Oder seid ihr Firmenkonstellatiosntechnisch mit GBR/KBR gesegnet ? Dann sollte auch ein GSBV existieren, welcher dann alles notwendige initiieren müsste.
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