Erstellt am 11.12.2014 um 20:43 Uhr von Hoppel
@ Brsibel
Wenn keine SBV gewählt wird, warum auch immer, gibt es halt keine SBV.
Der BR ist sowieso für ALLE AN zuständig und vertritt entsprechend auch KollegInnen mit Schwerbehinderung oder Gleichgestellte.
Wenn bei Euch jedoch eine SBV gewählt werden kann und sich kein einziger Kandidat zur Wahl stellt, spricht das nicht für Euren Betrieb.
BTW: Um als SBV kandidieren zu können, muss man NICHT schwerbehindert sein!
Erstellt am 12.12.2014 um 08:11 Uhr von ickederdicke
Und auch der Br sowie das zuständige Integrationsamt können weitere SBV Wahlen ins Leben rufen.
Ggf. tut sich bei euch der Br mit dem Integrationsamt zusammen.
Oder seid ihr Firmenkonstellatiosntechnisch mit GBR/KBR gesegnet ?
Dann sollte auch ein GSBV existieren, welcher dann alles notwendige initiieren müsste.