Erstellt am 27.04.2015 um 20:55 Uhr von Kölner
Ne. Das ist ein Ausschuss des GBR.
Zumal: Jedes GBRM kann die Unterlagen des WA einsehen.
Warum fragst Du?
Erstellt am 27.04.2015 um 21:05 Uhr von Herrwitzig
Weil es bei uns Informationen im WA gibt die der GbR und somit auch der Br nicht erhalten. Angebliche Verschwiegenheitspflicht vom AG
Erstellt am 27.04.2015 um 21:23 Uhr von Kölner
Gibt es nicht.
Den WA würde ich sofort abberufen.
Erstellt am 27.04.2015 um 21:27 Uhr von Herrwitzig
Das kann nur der GbR, oder? Was kann das einzelne Br Gremium unternehmen?
GbR Vertreter abberufen? Wie sieht es mit der Mehrheit für die Abberufung des WA aus?
Erstellt am 27.04.2015 um 21:28 Uhr von Kölner
Geht über den GBR.
Was sagen denn Eure entsandten GBRM?
Erstellt am 27.04.2015 um 21:31 Uhr von Herrwitzig
Einer davon ist selbst im WA und angeblich gibt es die Verschwiegenheit ja.
Also kann man nur die GbR Vertreter austauschen und dann den WA? Oder geht es auch schneller mit Behinderung der Betriebsrats Arbeit?
Erstellt am 27.04.2015 um 22:01 Uhr von Kölner
Abberufen - sofort!
Nein, es geht nicht mit Behinderung der BR Arbeit
Erstellt am 27.04.2015 um 22:05 Uhr von Herrwitzig
Und wie kann der br den WA abberufen?
Erstellt am 27.04.2015 um 22:09 Uhr von Kölner
Erstellt am 27.04.2015 um 22:10 Uhr von Herrwitzig
Na prima. Mit Mehrheit nehm ich an?
Erstellt am 28.04.2015 um 10:10 Uhr von gironimo
>Angebliche Verschwiegenheitspflicht vom AG<
Man muss eben dem WA auch mal den § 79 BetrVG erklären. Da steht ganz deutlich, wo die Bannmeile der Verschwiegenheit anzulegen ist, und die verläuft eben nicht zwischen WA und GBR, sondern eindeutig um alle BR-Gremien herum.
Vielleicht hilft ein Seminar für den WA.