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Informationspflicht WA

H
Herrwitzig
Jan 2018 bearbeitet

Gibt es Informationen die der Wirtschaftsausschuss dem Gesamtbetriebsrat vorenthalten darf und wenn ja welche?

1.006011

Community-Antworten (11)

K
Kölner

27.04.2015 um 22:55 Uhr

Ne. Das ist ein Ausschuss des GBR. Zumal: Jedes GBRM kann die Unterlagen des WA einsehen.

Warum fragst Du?

H
Herrwitzig

27.04.2015 um 23:05 Uhr

Weil es bei uns Informationen im WA gibt die der GbR und somit auch der Br nicht erhalten. Angebliche Verschwiegenheitspflicht vom AG

K
Kölner

27.04.2015 um 23:23 Uhr

Gibt es nicht. Den WA würde ich sofort abberufen.

H
Herrwitzig

27.04.2015 um 23:27 Uhr

Das kann nur der GbR, oder? Was kann das einzelne Br Gremium unternehmen? GbR Vertreter abberufen? Wie sieht es mit der Mehrheit für die Abberufung des WA aus?

K
Kölner

27.04.2015 um 23:28 Uhr

Geht über den GBR. Was sagen denn Eure entsandten GBRM?

H
Herrwitzig

27.04.2015 um 23:31 Uhr

Einer davon ist selbst im WA und angeblich gibt es die Verschwiegenheit ja. Also kann man nur die GbR Vertreter austauschen und dann den WA? Oder geht es auch schneller mit Behinderung der Betriebsrats Arbeit?

K
Kölner

28.04.2015 um 00:01 Uhr

Abberufen - sofort! Nein, es geht nicht mit Behinderung der BR Arbeit

H
Herrwitzig

28.04.2015 um 00:05 Uhr

Und wie kann der br den WA abberufen?

K
Kölner

28.04.2015 um 00:09 Uhr

Kann der GBR nur!

H
Herrwitzig

28.04.2015 um 00:10 Uhr

Na prima. Mit Mehrheit nehm ich an?

G
gironimo

28.04.2015 um 12:10 Uhr

Angebliche Verschwiegenheitspflicht vom AG<

Man muss eben dem WA auch mal den § 79 BetrVG erklären. Da steht ganz deutlich, wo die Bannmeile der Verschwiegenheit anzulegen ist, und die verläuft eben nicht zwischen WA und GBR, sondern eindeutig um alle BR-Gremien herum.

Vielleicht hilft ein Seminar für den WA.

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