Informationspflicht WA
Gibt es Informationen die der Wirtschaftsausschuss dem Gesamtbetriebsrat vorenthalten darf und wenn ja welche?
Community-Antworten (11)
27.04.2015 um 22:55 Uhr
Ne. Das ist ein Ausschuss des GBR. Zumal: Jedes GBRM kann die Unterlagen des WA einsehen.
Warum fragst Du?
27.04.2015 um 23:05 Uhr
Weil es bei uns Informationen im WA gibt die der GbR und somit auch der Br nicht erhalten. Angebliche Verschwiegenheitspflicht vom AG
27.04.2015 um 23:23 Uhr
Gibt es nicht. Den WA würde ich sofort abberufen.
27.04.2015 um 23:27 Uhr
Das kann nur der GbR, oder? Was kann das einzelne Br Gremium unternehmen? GbR Vertreter abberufen? Wie sieht es mit der Mehrheit für die Abberufung des WA aus?
27.04.2015 um 23:28 Uhr
Geht über den GBR. Was sagen denn Eure entsandten GBRM?
27.04.2015 um 23:31 Uhr
Einer davon ist selbst im WA und angeblich gibt es die Verschwiegenheit ja. Also kann man nur die GbR Vertreter austauschen und dann den WA? Oder geht es auch schneller mit Behinderung der Betriebsrats Arbeit?
28.04.2015 um 00:01 Uhr
Abberufen - sofort! Nein, es geht nicht mit Behinderung der BR Arbeit
28.04.2015 um 00:05 Uhr
Und wie kann der br den WA abberufen?
28.04.2015 um 00:09 Uhr
Kann der GBR nur!
28.04.2015 um 00:10 Uhr
Na prima. Mit Mehrheit nehm ich an?
28.04.2015 um 12:10 Uhr
Angebliche Verschwiegenheitspflicht vom AG<
Man muss eben dem WA auch mal den § 79 BetrVG erklären. Da steht ganz deutlich, wo die Bannmeile der Verschwiegenheit anzulegen ist, und die verläuft eben nicht zwischen WA und GBR, sondern eindeutig um alle BR-Gremien herum.
Vielleicht hilft ein Seminar für den WA.
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