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Arbeitnehmer vor Kündigung informieren ?

P
PA
Dez 2022 bearbeitet

Muss der Betriebsrat einen Arbeitnehmer vor erhalt der Kündigung anhören? Mitarbeiter soll außerordentlich fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt bekommen. Müssen wir den Arbeitnehmer vorher darüber informieren und Ihn anhören?

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Community-Antworten (28)

S
SabiKa89

12.12.2022 um 15:03 Uhr

"Müssen" muss der BR hier zwar nicht, aber es gehört eigentlich zur guten BR Arbeit, bevor er seine Entscheidung zur Anhörung einer Kündigung abgibt, auch mit den betreffenden Personen zu sprechen.

Klar ist dies unangenehm, da der AG meistens der Person noch gar nicht von ihrem anstehenden Glück gesagt hat, aber wie wollt ihr ohne mit der Person zu sprechen, euch für eure Entscheidung Infos von beiden Seiten anhören ?

W
wdliss

12.12.2022 um 15:03 Uhr

BetrVG §102 Abs. 2: "(...) Der Betriebsrat soll, soweit dies erforderlich erscheint, vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören. (...)" Ich fand das bisher bei jeder außerordenlichen Kündigung mit der ich es zu tun hatte äußerst erforderlich.

P
PA

12.12.2022 um 15:43 Uhr

Die betreffende Person arbeitet im Ausendienst und wurde vor ca 6 Monaten von der GF angewiesen 3 Tage im Hauptwerk anwesend zu sein, hat dies aber immer ignoriert. Nach jetzt 3 Abmahnungen, soll Ihm jetzt gekündigt werden. Wir haben dem AN schon oft zugeredet , das er doch ins Werk kommen soll , hat dies aber immer mit der Begründung zuerst müssen die Abmahnungen zurückgezogen werden, da er ja keine Arbeitsverweigerung macht sondern von zu Hause aus arbeitet, abgelehnt.

C
Catweazle

12.12.2022 um 16:23 Uhr

Ist die Kündigung ohne Anhörung des BR schon ausgesprochen worden?

R
Relfe

12.12.2022 um 16:50 Uhr

"Nach 6 Abmahnungen" ? in 6 Monaten? ernsthaft?

damit könnte die "Warnfunktion" der Abmahnungen aufgehoben worden sein, d.h. wird die Abmahnung noch ernst genommen, wenn man 6x in 6 Monaten abgemahnt wird?

https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/kommentare/gleichartigkeit-und-warnfunktion-bei-abmahnung

als BR würde ich ggf. Widerspruch einlegen, da der AN nicht wirksam abgemahnt (zu viele Abmahnungen)wurde und somit nicht das mildere Mittel gewählt wurde.

C
celestro

12.12.2022 um 16:57 Uhr

"als BR würde ich ggf. Widerspruch einlegen, da der AN nicht wirksam abgemahnt (zu viele Abmahnungen)wurde und somit nicht das mildere Mittel gewählt wurde."

Welches mildere Mittel sollte hier in Frage kommen? Eine Abmahnung?

C
Catweazle

12.12.2022 um 17:14 Uhr

Eine Widerspruch wegen unwirksamer Abmahnungen und milderer Mittel nach § 102 BetrVG? Ich habe so meine Bedenken.

P
PA

12.12.2022 um 17:19 Uhr

Die Kündigung wurde noch nicht Ausgesprochen.

P
PA

12.12.2022 um 17:37 Uhr

Es waren 3 Abmahnungen. Mit Androhung der Kündigung

C
celestro

12.12.2022 um 17:40 Uhr

Was jetzt?

"Nach jetzt 6 Abmahnungen, wurde Ihm nun schlieslich gekündigt."

oder

"Es waren 3 Abmahnungen."

? ? ?

Wenn es "nur" 3 Abmahnungen waren, dann ist das ggf. noch nicht einmal zuviel gewesen ... dann wird es eng für den Kollegen.

P
PA

12.12.2022 um 17:44 Uhr

Ist halt die Frage, ob wir den Kollegen noch vorher anhöhren müssten, eigentlich wurden wir die ganze Zeit von Ihm informiert. Ich denke das müssen die Anwälte klären, ob er in´s Werk soll oder nicht. Und ob dann eine Arbeitsverweigerung besteht oder nicht.

G
GabrielBischoff

12.12.2022 um 18:07 Uhr

Achso ihr wollt gar nicht. Ne müssen müsst ihr nicht, wenn es euch nicht erforderlich erscheint.

P
PA

12.12.2022 um 18:49 Uhr

Wir wollen nur das richtige machen. Dürfen wir ihm sagen das er eine Kündigung bekommt bevor er Sie erhalten hat? Eigentlich weiss er das doch nach den Abmahnungen. Er soll 3 mal die Woche ins Werk, und er sagt nein.

D
DummerHund

12.12.2022 um 19:34 Uhr

Man kann es, wenn es so denn soweit ist, diplomatisch handhaben. Hier zum Beispiel dann sagen, Kollege wir haben eine Anhörung zu einer beabsichtigten Kündigung bekommen, möchtest du dich dazu gegenüber dem Betriebsrat noch äußern. Dann weiß er Bescheid was die Uhr geschlagen hat und kann sich noch mal Erklären oder er kann es lassen. Aber ganz ehrlich, hat er es nicht Verbrieft das er nicht im Betrieb erscheinen braucht ist der Drops gegessen. Er widersetzt sich damit einer widerholt einer Arbeitsanweisung und ist damit weg vom Fenster.

C
Challenger

12.12.2022 um 22:02 Uhr

Bei mir tauchen noch ganz andere Fragen auf.

  1. Seit wann gehört der MA dem Betrieb an ?
  2. Was ist der vertragliche Arbeitsort ?

Wenn der Arbeitsort im AV nicht das Hauptwerk ist, dann könnte die Anweisung der GF, dass er 3 mal im Monat dort erscheinen soll, eventuell den Tatbestand der Versetzung erfüllen, was gemäß §99 BetrVG natürlich das MBR des BR ausgelöst hätte.

D
DummerHund

12.12.2022 um 22:17 Uhr

@Challenger Unter anderem deshalb hatte ich auch geschrieben " hat er es nicht Verbrieft das er nicht im Betrieb erscheinen braucht ist der Drops gegessen" Wenn der AN dann voll an den 3 Tagen im Betrieb arbeiten soll könnte tatsächlich eine Versetzung in Betracht kommen, soll er nur ein Update zu seiner geleisteten Arbeit abgeben ändert für mich nur der Ort des Beginnens seiner Tätigkeit.

P
PA

13.12.2022 um 07:16 Uhr

Der Mitarbeiter ist seit 22 Jahren im Betrieb. Wo der Vertragliche Arbeitsort ist weis ich noch nicht. Wir haben Ihm schon öfter gesagt , das er erst mal kommen soll , dann wird sich mit der Zeit bestimmt wieder was ergeben, das er nicht mehr so oft ins Werk muß. Er will erst wieder kommen wenn alle Abmahnungen zurückgezogen sind.

D
DummerHund

13.12.2022 um 09:01 Uhr

Er ist meiner Meinung nach in der schlechteren Position etwas zu fordern. Und ist er im Recht das sein AV etwas Aussagt das er gar nicht im Betrieb kommen muss sind diese Abmahnungen eh Gegenstandslos, selbst wenn sie in der PA bleiben sollten.

P
PA

13.12.2022 um 09:08 Uhr

Bleibt bei mir die Frage, müssen oder sollten wir ihn anhören? Klären müssen das eh die Anwälte. Zur Anhörung des BR werden wir schreiben, das Knowhow und langjähriger Kundenkontakt verloren geht.

P
PA

13.12.2022 um 09:09 Uhr

Was er uns in einer Anhörung sagt, wird das sein was wir eh schon von Ihm wissen

M
Moreno

13.12.2022 um 09:19 Uhr

Wie gesagt, es ist keine Verpflichtung den AN anzuhören. Wie dummer Hund schreibt anrufen und informieren, dass eine Kündigungsanhörung im Raum steht und gut ist.

D
DummerHund

13.12.2022 um 09:25 Uhr

Was er euch wohl noch nicht gesagt hat ob er eine Klausel im AV hat oder nicht. Also könnte er euch doch neues berichten. Und macht euch bitte nicht so einen Kopp. Der Kollege ist gefragt mit zu arbeiten und nicht ihr. Und wie ich vorhin schrieb, unter Umständen wären die Abmahnungen eh Gegenstandslos wenn er im Recht ist.

P
PA

13.12.2022 um 09:32 Uhr

OK. Vielen Dank für die vielen Tipps. Wir wissen jetzt mehr. Danke schön!

R
Relfe

13.12.2022 um 10:19 Uhr

@PA

Nein, ihr sagt ihm natürlich nicht, das er gekündigt wird, weil das ja noch gar nicht der Fall ist. Die Anhörung dient ja dem AG dazu, vor Aussprache der Kündigung nochmal abzuwegen. Kann also sein, dass der AG die Kündigung aufgrund der Anhörung gar nicht ausspricht.

Als BR sagen wir dem MA immer, wir haben eine Anhörung zu beraten und beschließen, da der AG offentsichtlich eine Kündigung in Erwägung zieht.

P
PA

13.12.2022 um 10:34 Uhr

Anhörung ist schon durch. Müssen jetzt die Anwälte klären. Vielen Dank.

K
Kampfschwein

13.12.2022 um 14:12 Uhr

@ PA : Anhörung ist schon durch. Müssen jetzt die Anwälte klären.

Welche Entscheidung habt Ihr dem AG denn mitgeteilt ? Habt Ihr der Kündigung denn wenigstens widersprochen ?

M
Moreno

13.12.2022 um 14:17 Uhr

Kampfschwein mit welcher Begründung denn?

C
Challenger

13.12.2022 um 14:57 Uhr

Zitat moreno : Kampfschwein mit welcher Begründung denn?

Zitat PA :

  1. Der Mitarbeiter ist seit 22 Jahren im Betrieb.
  2. Die betreffende Person arbeitet im Ausendienst und wurde vor ca 6 Monaten von der GF angewiesen 3 Tage im Hauptwerk anwesend zu sein, hat dies aber immer ignoriert. Nach jetzt 3 Abmahnungen, soll Ihm jetzt gekündigt werden.

Wenn der MA bereits seit rund 22 Jahren im Betrieb beschäftigt ist und erstmals vor/ab rund 6 Monaten von der GF angewiesen wurde, 3 Tage im Hauptwerk anwesend zu sein, dann spricht dies meiner Auffassung nach für eine mitbestimmungspflichtige Versetzung. Wenn der AG darüber hinaus -abgesehen von den drei Abmahnungen- mehr oder weniger seelenruhig zur Kenntnis nimmt, dass der MA es unterlässt, der Anweisung der GF zu folgen, dann ist dies für mich ein Indiz, dass eine betriebsbedingte Notwendigkeit überhaupt nicht vorhanden ist. Dies wäre für mich Ansatz genug, um der Kündigung zu widersprechen.

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