Hallo,
folgender Sachverhalt. Unser Betrieb hat das Radio hören am Arbeitsplatz vor ca. 20 Jahren verboten. Zu diesem Zeitpunkt gab es bei uns noch keinen Betriebsrat und es hat sich auch keiner dagegen gewehrt. Wir haben jetzt die Anfrage aus der Belegschaft ob man es nicht wieder einführen kann. Es handelt sich hierbei um Arbeitsplätze wie Versand, Lager oder Produktion. Die Mitarbeiter sind sich auch einig was gehört werden soll.
Wir waren jetzt mit der Anfrage bei der Geschäftsleitung und die haben nur gesagt das sich die Mitarbeiter auf das Arbeiten konzentrieren, und nicht Radio hören sollen.
Es gibt ja ein Urteil das der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG)
Die Frage ist.
Wie ist es wenn das Radio hören, wie in unserem Fall bereits verboten ist?
Ist das Verbot überhaupt bindend, wenn ja ist das schon ein Gewohnheitsrecht vom Arbeitgeber?

Vielen Dank schon mal.

BRInvaAqua