Ein fröhliches „Hallo“ am Nikolaus!

Zum Thema „Radio hören am Arbeitsplatz“ habe ich schon einige Kommentare gelesen. Aber das galt immer für den ganzen Betrieb. Folgender Fall bei uns:

In diversen Büros in unserer Firma wird schon seit Jahren Radio gehört. Vor ein paar Tagen allerdings wurde einer! Mitarbeiterin im Vorbeigehen von der GF untersagt, in ihrem Büro Radio zu hören. Die Kollegin hat ein Büro für sich alleine, kein Kundenverkehr. Die GF hat aber ein persönliches Problem mit der Mitarbeiterin. In den anderen Büros wird weiterhin Radio gehört. Wurde auch nicht untersagt. Im BR sind wir unterschiedlicher Meinung. Mitbestimmung nach § 87 BetrVG sagen die einen, die anderen Individualrecht/Direktionsrecht die anderen. Wir würden aber gerne helfen. Wie ist eure Meinung? Vielen Dank!