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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Radio am Arbeitsplatz

A
Alteschnecke
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr Lieben. Wir im BR diskutieren gerade einen Fall. Großraumbüro: einige Kollegen hören während der Arbeitszeit Radio. Andere beschweren sich darüber. Die Radiohörenden dazu befragt erklären, dass das Radio ganz leise wäre und die anderen wohl etwas empfindlich seien.Daraufhin ordnet der AG totales Radioverbot an. Der BR FRAGT. was er unternehmen kann

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Community-Antworten (4)

A
Angie

21.04.2009 um 14:40 Uhr

Hallo Alteschnecke, auch hier seit Ihr mit § 87 Abs. 1 P.1 BetrVG in der MB. In einer BV kann man Regelungen treffen, was zu beachten ist und wo das Radiohören erlaubt ist. Als kleinen Hinweis: Jeder der ein Radio aufstellt muss eine Anmeldung der GEZ für dieses Geräte am Arbeitsplatz in der Personalabteilung abgeben. Ansonsten drohen dem AG bei Überprüfung Strafen.

MfG Angie

K
Kriegsrat

21.04.2009 um 23:51 Uhr

"RGebStV":Die Gebührenfreiheit gilt nicht für Zweitgeräte in solchen Räumen oder Kraftfahrzeugen, die zu anderen als privaten Zwecken genutzt werden.

Da der Raum zum Betrieb gehört, liegt keine private Nutzung vor, wodurch keine Gebührenbefreiung als Zweitgerät vorliegt.

also zusatzkosten für radiohörer im betrieb !

P
Peanuts

22.04.2009 um 12:20 Uhr

Der AG darf dieses Radiohörverbot zwar nicht ohne Beteiligung des BRs aussprechen, aber der BR hat im Prinzip überhaupt keine Möglichkeit, sich gegen dieses Verbot stellen zu können.

Mal ganz abgesehen von den GEZ Gebühren, wer würde denn haften, wenn sein Radio auf Grund eines technischen Defekts einen Kurzschluss verursacht und der Betrieb abfackelt? Und das auch noch vor dem Hintergrund, dass Radios untersagt wurde? Auf eine solche Rechtsstreitigkeit würde ich mich nicht einlassen wollen.

M
matzel

28.04.2009 um 20:18 Uhr

Hallo Alteschnecke, Ich bin im BR, aber auch Sicherheitsberater in unserer Firma. Meistens bringt man doch alte Radios oder Wasserkocher von zu Hause mit weil man sich wieder mal was neues daheim angeschafft hat. In der Firma kann man es doch noch alles gebrauchen. Oder? Die meisten Brände passieren aber durch so einen alten Schrott. Jedes nicht fest eingebaute Gerät, muss jährlich durch eine Elektrofachkraft geprüft, und mit einer Plakette gekennzeichnet werden.(Auch das Radio) Prüfungskosten pro Gerät ca.18,-€ Ein neues Radio bedarf keiner Prüfung für ein Jahr. Ich denke, solange sich die Leute im Großraumbüro nicht einig sind,könnt ihr dagegen nicht viel unternehmen. Ein paar junge Mitarbeiter von uns haben auch einen walkman Hörer im Ohr.

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