Radio am Arbeitsplatz
Hallo Ihr Lieben. Wir im BR diskutieren gerade einen Fall. Großraumbüro: einige Kollegen hören während der Arbeitszeit Radio. Andere beschweren sich darüber. Die Radiohörenden dazu befragt erklären, dass das Radio ganz leise wäre und die anderen wohl etwas empfindlich seien.Daraufhin ordnet der AG totales Radioverbot an. Der BR FRAGT. was er unternehmen kann
Community-Antworten (4)
21.04.2009 um 14:40 Uhr
Hallo Alteschnecke, auch hier seit Ihr mit § 87 Abs. 1 P.1 BetrVG in der MB. In einer BV kann man Regelungen treffen, was zu beachten ist und wo das Radiohören erlaubt ist. Als kleinen Hinweis: Jeder der ein Radio aufstellt muss eine Anmeldung der GEZ für dieses Geräte am Arbeitsplatz in der Personalabteilung abgeben. Ansonsten drohen dem AG bei Überprüfung Strafen.
MfG Angie
21.04.2009 um 23:51 Uhr
"RGebStV":Die Gebührenfreiheit gilt nicht für Zweitgeräte in solchen Räumen oder Kraftfahrzeugen, die zu anderen als privaten Zwecken genutzt werden.
Da der Raum zum Betrieb gehört, liegt keine private Nutzung vor, wodurch keine Gebührenbefreiung als Zweitgerät vorliegt.
also zusatzkosten für radiohörer im betrieb !
22.04.2009 um 12:20 Uhr
Der AG darf dieses Radiohörverbot zwar nicht ohne Beteiligung des BRs aussprechen, aber der BR hat im Prinzip überhaupt keine Möglichkeit, sich gegen dieses Verbot stellen zu können.
Mal ganz abgesehen von den GEZ Gebühren, wer würde denn haften, wenn sein Radio auf Grund eines technischen Defekts einen Kurzschluss verursacht und der Betrieb abfackelt? Und das auch noch vor dem Hintergrund, dass Radios untersagt wurde? Auf eine solche Rechtsstreitigkeit würde ich mich nicht einlassen wollen.
28.04.2009 um 20:18 Uhr
Hallo Alteschnecke, Ich bin im BR, aber auch Sicherheitsberater in unserer Firma. Meistens bringt man doch alte Radios oder Wasserkocher von zu Hause mit weil man sich wieder mal was neues daheim angeschafft hat. In der Firma kann man es doch noch alles gebrauchen. Oder? Die meisten Brände passieren aber durch so einen alten Schrott. Jedes nicht fest eingebaute Gerät, muss jährlich durch eine Elektrofachkraft geprüft, und mit einer Plakette gekennzeichnet werden.(Auch das Radio) Prüfungskosten pro Gerät ca.18,-€ Ein neues Radio bedarf keiner Prüfung für ein Jahr. Ich denke, solange sich die Leute im Großraumbüro nicht einig sind,könnt ihr dagegen nicht viel unternehmen. Ein paar junge Mitarbeiter von uns haben auch einen walkman Hörer im Ohr.
Verwandte Themen
Radio hören und Betriebsrat
ÄlterGuten Tag, ich arbeite seit 17 Jahren in einem mittelständischen Betrieb. Von Anfang an durfte ich in meinem Büro bei der Arbeit Radio hören. Die Lage meines Büros hat sich in den 17 Jahren 4 x geä
Radio hören am Arbeitsplatz
ÄlterEin fröhliches „Hallo“ am Nikolaus! Zum Thema „Radio hören am Arbeitsplatz“ habe ich schon einige Kommentare gelesen. Aber das galt immer für den ganzen Betrieb. Folgender Fall bei uns: In diver
Radio hören am Arbeitsplatz
ÄlterHallo, folgender Sachverhalt. Unser Betrieb hat das Radio hören am Arbeitsplatz vor ca. 20 Jahren verboten. Zu diesem Zeitpunkt gab es bei uns noch keinen Betriebsrat und es hat sich auch keiner dage
Radio im Betrieb
Ältermorgen die herren. kann mir jemand sagen/schreiben wie das mit radio hören im betrieb aussieht?wir hatten auch schon eins angemeldet über GEZ und das ging wohl klar.jetzt kam die GL mit einem Versi
Autoradio in Firmenfahrzeug - Gleichbehandlungsanspruch?
ÄlterHallo, ein Mitarbeiter unserer Firma hat sich an uns gewandt zum Thema Autoradio in Firmenwagen. Unsere Firma hat 4 Dienstwägen die für Serviceeinsätze benutzt werden. Eine private Nutzung findet nic