Radio im Betrieb
morgen die herren.
kann mir jemand sagen/schreiben wie das mit radio hören im betrieb aussieht?wir hatten auch schon eins angemeldet über GEZ und das ging wohl klar.jetzt kam die GL mit einem Versicherungsvertreter und der meinte wir könnten kein radio mehr hören weil die brandschutzsicherheit gefährdet wär.in nem radio würde irgendetwas brennen deshalb halt.
ich hatte auch schonmal im §87iger nachgeguckt aber ist halt nur n kleines basiskommentar. danke im vorraus
Community-Antworten (7)
30.04.2011 um 15:59 Uhr
BAG Beschluss vom 14.01.1986 - 1 ABR 75/83
30.04.2011 um 16:23 Uhr
Hallo "hinzundkunz", schau mal hier unter dem Link. Bezieht sich zwar auf Radio hören während einer WM, aber vielleicht hilfts Dir ja. http://www.jurablogs.com/de/fussball-wm-arbeitnehmer-internetradio-fernseher-erlaubt
Noch ne kleine Anmerkung als BRV und als gelernter Elektriker, wenn ein Radio eine Brandgefahr darstellen soll, was ist dann mit einem PC, oder Beamer und weitere elektrisch betriebenen Geräte? Als angehender SBA würde sagen das ist nur eine Ausrede für die GL um ein schlechtes Gewissen zu machen das Radio einzuschalten.
Hoffe konnte Dir ein bissi helfen. Gruß
30.04.2011 um 17:43 Uhr
Der BR ist zwar in der MB. Doch auch ein Radio wie jedes Elektrogerät stellt grundsätzlich eine Brandgefahr z.B. durch Kurzschluss usw. da. Für Elektrogeräte des AG haftet dieser und muss Vorsorge treffen. Nicht aber für privat Elektrogeräte. Somit kann der AG die Inbetriebnahme untersagen, ggf. muss er die MB beachten. Doch dürfte der BR kein Recht der Erwzingung der Nutzung haben. Denn Radiohören zählt nun einmal nicht zu den Arbeitspflichten. Auch die BAG Entscheidung besagt ja "Grundsätzlich ist das Radio hören am Arbeitsplatz erlaubt, wenn es die eigene Arbeit und die der anderen Mitarbeiter nicht negativ beeinträchtigt" Beeichträchtigung könnte gegeben sein bei Puplikumsverkehr, Ablenkung anderer AN usw. Da neben ist das Betriebsrisiko aus Elektrogeräten. Dieses gilt auch für private Kaffeemaschinen usw..
Der AG könnte somit auch sagen, Betrieb ja sofern keine Einflüsse, sollten aber durch/von dem Gerät aus Schäden entstehen ist der AN hierfür vollumfänglich haftbar. Also auch haftbar für die Betriebssicherheit und er muss die Kosten für ggf. anfallende Prüfungen zahlen.
30.04.2011 um 20:45 Uhr
...es soll Radios geben, die keinen Strom benötigen.
30.04.2011 um 21:47 Uhr
@OlafSch ... als gelernter Elektrikter... Nicht mehr als Elektriker tätig? @alterBrummbär aber mit Batterie oder Kurbel ganz ohne Elektrik geht es wirklich.
Spaß bei Seite. Zu hause werden die alten Radios und besonders Kaffeemaschinen ausgetauscht, weil sie nicht mehr so sind. Anstelle wegzuschmeißen werden sie dann mit ins Büro genommen. Wir hatten schon mal einen Brand wegen so einem Altgerät. Natürlich in der Personalabteilung. Jedes elektrisches Gerät (Batterien und Solargeräte) können anfangen zu schmoren und etwas anzünden. Der AG ist für die Arbeitssicherheit zu ständig. Bei uns gibt es eine Regelabsprache. Unsere Haustechniker überprüft alle Geräte einmal im Jahr. Sind sie technisch in Ordnung bekommen sie eine Plakette. Wenn nicht Stecker heraus und das Stromkabel wird so gekaptt, dass die Geräte nicht mehr benutzt werden können.
Eine kleine Anmerkung. Vor Emelie hätte ja noch der AG auf die Idee des Stromklauens kommen können...
01.05.2011 um 11:57 Uhr
Ich kann AG verstehen die sagen NEIN, denn man spart sich Probleme.. Probleme auch unter den Koll. denn der eine möcht klassik, der ander Pop oder Rock hören und der letzte will seine Ruhe um sich auf die Arbeit zu konzentrieren.
Das BAG hat ja auch nur bei Betrieben in wlechen seit längeren das Radiohören erlaubt war/ist eine Mitbestimmung bejaht wenn der AG es nun abschaffen möchte.
Doch ob man heute auch dieses nich so sehen würde?? Denn es gibt ja auch die Entscheidung, dass der AG ohne MB die private Handynutzung untersagen kann.
01.05.2011 um 12:25 Uhr
@wahlvst,
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