W.A.F. LogoSeminare

GBV lokal ergänzen

W
wolfen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

kann eine Gesamtbetriebsbereinbarung (Rufbereitschaft OHNE vor Ort Einsätze) von einem lokalen Betriebsrat ergänzt bzw. durch eine zusätzliche Vereinbarung ergänzt/erweitert werden, dass somit auch vor Ort Einsätze erlaubt sind ?

Es war eine delegiertes Thema und der lokale BR hat der GBV zugestimmt.

79201

Community-Antworten (1)

G
gironimo

27.04.2015 um 12:01 Uhr

Sicher - der örtliche BR müsste der Vereinbarung des GBR ohnehin ausdrücklich zustimmen, da der GBR nicht zuständig ist (es sei denn, er hatte den Auftrag der BRs).

Aber denkt auch an die Gegenleistungen des AG, wenn Ihr über diese Art der Änderung verhandelt.

Ihre Antwort