kann eine Gesamtbetriebsbereinbarung (Rufbereitschaft OHNE vor Ort Einsätze) von einem lokalen Betriebsrat ergänzt bzw. durch eine zusätzliche Vereinbarung ergänzt/erweitert werden, dass somit auch vor Ort Einsätze erlaubt sind ?
Es war eine delegiertes Thema und der lokale BR hat der GBV zugestimmt.
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