Hallo zusammen,

In unserem Betrieb haben wir in Teilbereichen die Vertrauensarbeitszeit. Diese ist so aufgeschlüsselt, das die AN im eigenen Ermessen arbeiten und die wöchentliche Arbeitszeit von 37,5 Stunden nicht unterschreiten. Bis zu 7,5 Stunden in der Woche kann jeder AN mehr arbeiten. Eine Zeiterfassug wird durch den AN getätigt in einer Excel Datei wo der Arbeitgeber auch Leserecht hat. Somit hat der Arbeitgeber ein Blick darauf das niemand zu viel bzw zu wenig arbeitet. Die Kollegen haben durch die Mehrarbeit ein "virtuelles" Stundenkonto, wo man die Zeit wieder abbummeln kann. Dies wird von den AN mit grosser Zusage angenommen. Das ganze ist aber nicht schriftlich arbeitsvertraglich oder durch eine BV festgehalten. Da dies aber schon seit über 10 Jahren so gelebt wird ist es eine betriebliche Übung.
Nun möchte der Arbeitgeber dieses ändern. Es soll weiter Vertrauensarbeitszeit bestehen bleiben nur der Punkt mit den Plusstunden soll weg fallen. Hat man die 37,5 Stunden erreicht, so soll man nicht mehr arbeiten. Die AN haben also nicht die Möglichkeit sich ein Freizeitkonto auf zu bauen. Dies stösst auf Unmut in der Belegschaft. Viele haben zum Beispiel am Anfang der Woche mehr gearbeitet als 7,5 Stunden am Tag , damit sie Freitags früher gehen können.
Der BR möchte diese Änderung auch nicht einfach hin nehmen, da es dem Willen der AN widerspricht.
Nun steht das Thema Änderungskündigung im Raum. Dies geht ja nur durch den Grund betriebliche Belange. Wie stehen die Chancen für den Arbeitgeber mit solchen Änderungskündigungen durch zu kommen, falls der AN der Kündigung widerspricht und eine Kündigungsschutzklage einreicht oder sie unter Vorbehalt an nimmt auf Grund sozialer Benachteiligung.