Aufgabe des Betriebsrats - Habe ich die Pflicht, allen Belangen nachzugehen ?
Hallo Leute Ich bin seit einem Jahr erstmals im Betriebsrat und" lerne also noch"
Mich interressiert mal eine grundlegende Frage. Manche Kollegen kommen ja auch mit Belangen und Wünschen zu einem, wo sie evtl. Angst haben, diese selber an den Arbeitgeber heran zu tragen. Manchmal einfach läppische Dinge wie "Weißt du ob mein Urlaub schon genehmigt ist" ?
Nun sagen die Kollegen: "Wenn ich dich beauftrage, dann MUSST du der Sache nachgehen"
Frage: Ist das so, oder kann ich mir selber aussuchen, was ich für wirklich wichtig halte ? Ich meine, es ist doch manchmal wirklich "Affenkram" wenn ein Kollege gerne einen neuen Duschvorhang möchte, oder sonst was.........wir haben meißt wichtigere Dinge zu besprechen, als das. Also nochmal: Habe ich die Pflicht, allen Belangen nachzugehen ?
Community-Antworten (6)
03.03.2010 um 10:55 Uhr
Du solltest schon eine Prioritätenliste haben. Nicht alles ist brandeilig und superwichtig, aber bedenke, dass die Mitarbeiter auf eine Antwort warten. Und eine negative Antwort ist tausendmal besser, als gar keine. Und gerade "Affenkram" kann man meist sehr schnell klären.
03.03.2010 um 11:01 Uhr
niemand sollte das gefühl haben, wenn er mit seinem problem zum betriebsrat kommt, daß er abgewiesen wird
die leute haben euch gewählt, und es gehört dazu, daß man sich um seine "schäfchen" kümmert, du solltest immer ansprechpartner bleiben und demjenigen zumindest das gefühl geben, du nimmst ihn und sein problem, so läppisch es auch sein mag, ernst
wenn du irgendwo "in wichtigeren sphären schwebst" ist irgendwann das vertrauensverhältnis zu den mitarbeitern weg
die basisarbeit gehört dazu, wem das zuviel wird, der hat das falsche amt gewählt
03.03.2010 um 11:05 Uhr
Hallo Paddy, ich denke Du solltest Dich nicht benutzen lassen für Dinge die AN eigentlich selbst nachfragen könnten. Z.B. wegen Urlaubsgenehmigung - AN geht zu seinem Vorgesetzten frägt nach -aus die Maus. Du hast schon recht wenn Du sagst als BR gibt es wichtigere Sachen zu tun. Aber prinzipiell entscheidest Du schon selbst was vorzutragen ist oder nicht. Häufig kann es auch passieren daß Dich AN vorschicken zum Chefe z.b.mit irgendwelchen Beschwerden - und siehe da, - wenn dann nachgefragt wird - stehst Du allein auf weiter Flur. Leider alles auch schon selbst erlebt
03.03.2010 um 11:09 Uhr
Ich glaube nicht daß ich das falsche Amt gewählt habe, oder abgehoben bin. Darum bin ich ja hier auch mit meiner Frage aufgetaucht.
Ich bin als Neuling gleich mit unserem Betrieb in dei Kurzarbeit hineingestolpert und bemühe mich alles neue zu verstehen und mich nicht vom Arbeitgeber "übers Ohr hauen zu lassen" Für mich ist alles erst mal Neuland und da tu ich mich wirklich manchmal etwas schwer mit den "Belangen der Kollegen" die ab und an wirklich banale Sachen auf Lager haben. Richtig.....dieses "Benutzen lassen", so fühle ich mich dabei manchmal auch .
03.03.2010 um 11:14 Uhr
dielöwin
"stehst du allein auf weiter flur"
klassischer handwerklicher br-fehler wenn ein mitarbeiter eine beschwerde hat, soll er die dir schriftlich geben dann hast du was in der hand und wenn der BR beschließt, die beschwerde ist berechtigt, nimmt das ganze seinen lauf
wenn du natürlich wegen jedem gemaule zwischen tür und angel sofort offiziell tätig wirst, hängst du dann natürlich in der luft...........
03.03.2010 um 12:28 Uhr
Hallo kriegsrat, im Prinzip hast Du schon recht aber die Realität sieht doch meist anders aus. Du hast einen offiziellen Auftrag vom AN (wer läßt sich den schon schriftlich geben) kümmerst Dich drum ... und naja dann passiert daß mit "allein dastehen". Man hat ja meistens das Gefühl alles richtig gemacht zu haben... aber ich arbeite schon seit Jahren an meiner Emotion und Spontanität zwecks Gerechtigkeit für die AN .. ich werds schon noch lernen.
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