Erstellt am 26.04.2015 um 11:22 Uhr von Victorious
Nein!
Auch wenn mittlerweile die Förderung durch die Arge eingestellt wurde und somit das AltTZG einen Großteil seines inhaltlichen Sinns verloren hat, gelten die dort aufgeführten Normen weiter.
Aber mit Einführung des neuen Rentengesetzes zum 1 Juli des letzten Jahres gibt es hier einige bisher noch nicht abschließend geklärte Reibungspunkte. Aber unsere liebe Frau Nahles ist hier guten Mutes, dieses auch noch auf die Reihe zu bekommen.
Altersteilzeit ist daher weiterhin möglich, wenn entsprechende Regelungen zur Altersteilzeitarbeit in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt sind.
Erstellt am 26.04.2015 um 12:08 Uhr von gironimo
Man müsste viellicht etwas mehr von Eurem Haustarif kennen, um abschätzen zu können, ob ansonsten nicht geregelte Punkte dem allgemeinverb. Tarif unterliegen (sofern es ein solcher ist).
Diesen Punkt solltest Du unbedingt mit der Gewerkschaft besprechen, die den Haustarif abgeschlossen hat.