Hallo miteinander,
als BRV hatte ich, in Vorbereitung zur Einführung von Entgeltgruppen nach Tarifvertrag Einsichtnahme in die Monatsentgeltlisten der Mitarbeiter. Dafür musste ich vorher eine Geheimhaltungserklärung unterschreiben. Jetzt wurde mir sehr deutlich nahe gelegt, diese Daten nicht an die verhandelnde Gewerkschaft (IGM) weiterzugeben. Ich bin im Zweifel, ob das so rechtens ist, denn die Gewerkschaft braucht doch die Daten, um zu ermitteln, wie weit die Monatslöhne vom Flächentarif entfernt sind. Die Ersteingruppierungen und der prozentuale Einstieg vom Flächentarif sollen bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sein.
Hat da jemand Erfahrung oder gibt es Rechtsgrundlagen?

werklotse