Entgeltlisten an die Gewerkschaft?
Hallo miteinander, als BRV hatte ich, in Vorbereitung zur Einführung von Entgeltgruppen nach Tarifvertrag Einsichtnahme in die Monatsentgeltlisten der Mitarbeiter. Dafür musste ich vorher eine Geheimhaltungserklärung unterschreiben. Jetzt wurde mir sehr deutlich nahe gelegt, diese Daten nicht an die verhandelnde Gewerkschaft (IGM) weiterzugeben. Ich bin im Zweifel, ob das so rechtens ist, denn die Gewerkschaft braucht doch die Daten, um zu ermitteln, wie weit die Monatslöhne vom Flächentarif entfernt sind. Die Ersteingruppierungen und der prozentuale Einstieg vom Flächentarif sollen bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sein. Hat da jemand Erfahrung oder gibt es Rechtsgrundlagen?
werklotse
Community-Antworten (3)
19.11.2014 um 18:21 Uhr
Der BR hat die allgemeine Aufgabe (§ 80 BetrVG) darüber zu wachen, ob die (...) Tarife angewendet werden.
So gesehen kann die Gewerkschaft im Zuge der guten Zusammenarbeit von Dir erwarten, dass Du ihr Abweichungen vom Tarif mitteilst. Die kompletten Daten braucht sie dazu nicht. Wenn Ihr Eure Erkenntnisse im BR diskutierrt, könnt Ihr auch den Gewerkschaftssekretär zur Sitzung mit einladen. Dann erfährt er ja auch, was für die Gewerkschaft wichtig ist.
Allerdings ist es auch Unsinn, dass Dich Dein Personalchef eine Geheimhaltungserklärung unterzeichnen läßt. Auf welche Rechtsgrundlage denn eigentlich? Der 79er ist es jedenfalls nicht.
19.11.2014 um 21:30 Uhr
Was hat denn die Gewerkschaft davon, wenn sie den BRV missbraucht?
Wenn eine Gew. über einen TV verhandelt, dann werden die Mitglieder des Betriebs im Vorfeld mitteilen, was sie wie verdienen. Und wenn nicht, werden sie den AG bitten, das mitzuteilen.
Diese Gewerkschaften...
19.11.2014 um 21:40 Uhr
Gironimo, was verstehst du an den Worten "Wachen...angewendet werden" nicht?
Im vorliegenden Fall gibt es noch keinen Tarifvertrag, dieser muss erst einmal ausgehandelt werden. Und da soll die Gewerksvhaft sich bitteschön direkt an seinen Tarifpartner wenden. Der br hat mit Tarifverhandlungen bekanntlich nichts zu tun.
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