Bruttogehaltsliste Inhalt Bestandteile
Liebe Foris, wir möchten gern die Bruttogehaltslisten einsehen. Auf welche Spalten/Felder hätten wir Anspruch? Ich schlage hier mal ein paar Felder vor und ihr sagt mir, ob da noch welche fehlen, oder ob ihr meint, dass wir da garkein Anrecht haben. In unserer großen Firma sind viele ausländische Arbeitnehmer beschäftigt, da ist das Geschlecht am Namen nicht immer erkennbar. Ziel ist zu prüfen, ob Lohngerechtigkeit herrscht, z.B. für ausländische AN, für weibliche und männliche AN, für Teilzeitkräfte (daher der Wunsch nach Angabe der Wochenstundenzahl), für ältere Arbeitnehmer, für AN, die in Elternzeit gegangen sind.
Name. Vorname. Name des Jobs. Art des Arbeitsvertrages: Arbeit auf Abruf oder Pauschalvergütung. Status: Angestellter, Studentischer Beschäftigter, Praktikant oder Auszbildender. Wochenstundenzahl. Geschlecht. Eintrittsdatum. Betriebszugehörigkeit. Alter. Nationalität. Urlaubsgeld gemäß Betriebsvereinbarung/pro Jahr. Bruttogehalt/pro Jahr. Summe der Prämien für Betriebszugehörigkeit pro Jahr (werden ab bestimmter Betriebszugehörigkeit monatlich gezahlt). Einmalige Sonderzahlungen für gute Leistungen. Geldwerter Vorteil (Punkte die gesammelt wurden und eingelöst wurden).
Viele Grüße! Klara
Community-Antworten (4)
23.04.2015 um 17:11 Uhr
Grundsätzlich habt Ihr einen Anspruch auf ALLE Informationen, die Ihr für Eure Tätigkeit braucht. Wenn Ihr also sagt, diese Daten sind erforderlich - dann ist das so (§ 80 Abs. 2 BetrVG).
Allerdings dürfte in den üblichen Gehaltslisten diese Daten nicht alle in dieser Form verfügbar sein. Kommt also darauf an, wie und mit welcher IT der AG die Personalverwaltung abwickelt.
Da müssen dann ggf. Listen zusammengeführt werden.
Studentischer Beschäftigter< Was ist denn das?
23.04.2015 um 17:25 Uhr
Urlaubsgeld gemäß BV????? das solltet Ihr aber wissen! :-) Stammdaten wie Alter / Beruf Geschlecht usw .usw steht Euch natürlich zu die könnt Ihr einfach einfordern weil Ihr die ja für BR Arbeit benötigt. In die Bruttogehaltslisten (inkl. alles Sonderzahlungen) habt Ihr nur ein Einblicksrecht (je nach Betriebsratsgröße der BRV / Stelli oder der Betriebsausschuss) da muss euch der AG die Listen hinlegen und Ihr dürft Euch Notizen machen. Viele AG geben aber gleich die Liste raus weil sie keine Lust haben den Betriebsrat stundenlang im Büro zu haben ;-)
23.04.2015 um 18:32 Uhr
und der AG muss nicht für Euch fröhlich Listen basteln. Wenn er die Daten so im System hat, dass er euch so eine Liste geben kann ist ja gut. Aber er muss hier nichts für Euch extra produzieren.
Mussten wir leider auch schmerzhaft lernen. Hatten eine ähnliche Anfrage da wir in unserem Filialbetrieb leider auch nicht nah genug an der Belegschaft dran sein können. Aber das Arbeitsgericht gab leider dem AG recht
26.04.2015 um 22:45 Uhr
Laut einem kürzlich ergangenen Urteil des BVerwG hat der Personalrat nicht (!) so ohne weiteres Anspruch auf eine solche Liste, jedenfalls nicht alle Daten zusammen mit dem Namen, sondern nur anonym. (Ich gehe davon aus, dass das BAG sich anschließt.) Allerdings heißt es in dem Urteil, dass bei konkretem Anlass der Name bekanntzugeben ist, was dann ja wieder hinausläuft auf eine Liste mit Namen. Bürokratie!
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