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Bruttogehaltsliste

B
BR.Mitglied
Nov 2018 bearbeitet

hallo zusammen,

wie sieht denn so eine Liste aus. Soweit ich weiß darf der BR da einsicht nehmen, aber nicht in die Lohnabrechnung die der AN bekommt.

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Community-Antworten (11)

M
MutterJutta

06.11.2018 um 20:26 Uhr

Diese „Liste“ wird von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein.

Du als BR kannst Einsicht nehmen und dir Notizen machen. Der AG muss Einsicht gewähren.

Bei uns ist es so, dass der AG uns diese Liste sogar aushändigt damit wie nicht so lange die Personalabteilung belagern. Dies ist allerdings nicht üblich !

B
BR.Mitglied

06.11.2018 um 21:08 Uhr

danke für die Antwort. stellt da der AG eine Liste extra auf wo die Bruttogehälter usw. aufgeführt sind ? das wäre ja viel Arbeit. andererseite ist es dovh so, dass der BR die Lohnabrechnungen selbst nicht einsehen darf, da dort angaben sind die dem Datenschutz unterliegen.??

M
MutterJutta

06.11.2018 um 21:11 Uhr

Nach den Lohnabrechnungen fragen würde ich gar nicht, da diese der DSchGV unterliegen, genau.

Der AG stellt dann eine Liste über die Gehälter auf und du kannst diese einsehen. Aufwand ist es für den AG ja, aber vermutlich hat die Personalabteilung so eine Liste eh.

Wünsche euch viel Glück, dass es reibungslos klappt. Höre öfter mal in den Seminaren das es dort zu Streitigkeiten kommt.

J
Juri11

06.11.2018 um 21:51 Uhr

Danke für deine Frage. Die wollte heute auch stellen , da ich bei Pa am Donnerstag einen Termin habe. Mir wurde auch gesagt , ich darf nicht abschreiben aber mir Notizen machen . Ich habe in der exel namentlich aufgelistet . 1Spalte: Std Lohn 2 : monatelohn 3 Jahreslohn 4 Zuschläge Zuschuss 5 6 7 Freigelassen weil ich nicht weiss was mich erwartet und dann werde ich abschreiben. Die dürfen dich nicht stören und dich überwachen .

Viel Erfolg

C
celestro

06.11.2018 um 22:02 Uhr

"Freigelassen weil ich nicht weiss was mich erwartet und dann werde ich abschreiben. Die dürfen dich nicht stören und dich überwachen ."

Dir ist klar, daß Du nicht alles abschreiben darfst, machst es aber trotzdem ? Also solche BRM kann ich ja leiden .... NICHT !

J
Juri11

06.11.2018 um 22:26 Uhr

Wenn du doch alles richtig machst und alles besser weißt , gib doch einen Tip wie ihr das macht . Wie eure Liste aussieht. Die Frage wurde nicht um sonst gestellt . Über andere zu urteilen ist immer leicht

P
Pickel

06.11.2018 um 22:42 Uhr

Juri du wirst einen Grund haben die Liste einsehen zu wolle der über allgemeine Neugier hinausgeht. Entsprechend kannst du dir Notizen machen. Was dein Grund ist weiß hier niemand. Alles was aber nicht diesem Zwecke dient wäre zu unterlassen.

J
Juri11

06.11.2018 um 23:05 Uhr

Nein das ist keine Neugier. Nicht ich alleine habe mich dafür entschieden, sondern das Gremium . Etwa 50 Prozent von der Belegschaft bekommt 13 Monatsgehalt . Es sind unterschiedlich Gehälter und Verträge , obwohl die MA gleiche Arbeit machen. Da möchten wir uns für die MA stark machen und in die Verhandlungen gehen . So , ich bin aber trotzdem nicht schlauer geworden , ob es ok ist wie ich mir das vorgestellt habe . Wie die Liste in etwa auszusehen muss , soll usw.

C
celestro

06.11.2018 um 23:07 Uhr

"Wenn du doch alles richtig machst und alles besser weißt , gib doch einen Tip wie ihr das macht ."

Wo schreibe ich denn, daß ich alles richtig mache oder alles besser weiß ?

"Wie eure Liste aussieht."

Wieso UNSERE Liste ? Die Liste des AG muß den Lohn aufgeschlüsselt nach allen Arten an Verdiensten enthalten. Und als BRM macht man sich Notizen, da brauche ich ja vorher keine Liste anzufertigen. Bei den Notizen geht es dann eher um sowas wie "bekommen Frauen in gleichen Positionen immer eine Lohngruppe weniger ?

P
Pickel

06.11.2018 um 23:16 Uhr

Siehst du, dann kannst du dir als Strichliste notieren wer das 13. Gehalt bekommt. Der Quatsch auf deiner Liste mit Stundenlohn Monatslohn und Jahreslohn hat bei der Fragestellung nichts in deinen Notizen verloren.

"und in die Verhandlungen gehen". Ihr wisst schon dass der BR dazu keine Befugnis hat?

P
paula

07.11.2018 um 16:09 Uhr

es ist immer wieder schön, dass BRM oder hier sogar Gremien bewussten Rechtsbruch betreiben. Mit welcher Legitimation will man dann rechtskonformes Verhalten des AGs einfordern? Und nachdem es aus § 80 BetrVG heraus keine Rechtsgrundlage für die Kopie dieser Daten gibt, handelt es sich hier um ein Vergehen im Sinne der DSGVO. Mal über die Konsequenzen Gedanken gemacht? Der BR ist bei einer solchen Datenerhebung außerhalb des gesetzlichen Rahmens eindeutig selber verarbeitende Stelle...

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