Schönen guten Morgen,
ich habe eine Frage bezüglich der Höhergruppierung eines Mitarbeiters.
Der Kollege soll auf Grund einer neuen Tätigkeit höhergruppiert werden, soweit so gut.
Die Höhergruppierung ist auch gerechtfertigt. Meine Frage lautet nun, falls der Kollege nun nach einem längeren Zeitraum wieder die alte Tätigkeit aufnimmt, kann diese Höhergruppierung rückgängig gemacht werden oder bleibt diese Einstufung bestehen (Besitzstandwahrung?)
Über eine Antwort wären wir sehr dankbar, denn es könnte auch noch andere Mitabeiter betreffen, die ihren Tätigkeitsbereich gewechselt haben.
Danke und einen schönen Tag noch.