Umgruppierung von E8/3 zu E9/2
Guten Abend zusammen,
und zwar geht es um eine Höhergruppierung der Entgeltstufe. Am 01.04.2019 bin ich von der E8/3 in die E9/2 um gestuft worden. Wie viele Jahre muss ich in der E9/2 bleiben bis ich in die E9/3 um gestuft werde?
Laut Bundesentgelttarif § 9 Entgeltregelung bei Höhergruppierung heißt es ,,Bei einer Höhergruppierung in die Entgeltgruppen E 9 bis E 13 erhält der höhergruppierte Arbeitnehmer so lange den Tarifsatz der höheren Entgeltgruppe, der am nächsten über seinem bisherigen Tarifsatz liegt, bis ihm aufgrund seiner Tätigkeitsjahre in der neuen Entgeltgruppe ein höherer Tarifsatz zusteht. Die für diese Entgeltstufe geforderte zeitliche Zugehörigkeit gilt zur Hälfte als erfüllt."
Geht man bei der Hälft der Zeit von den kompletten 6 Jahren aus und ich werde erst nach 3 Jahren in der Stufe E9/2 auf die E9/3 hochgestuft oder nach welcher Zeit wird man umgestuft?
Grüße
Community-Antworten (7)
22.02.2021 um 01:19 Uhr
"Geht man bei der Hälft der Zeit von den kompletten 6 Jahren aus und ich werde erst nach 3 Jahren in der Stufe E9/2 auf die E9/3 hochgestuft"
so würde ich das verstehen, ja. Aber frag doch einfach mal bei der IG-BCE nach.
22.02.2021 um 08:43 Uhr
@Osram123 "Die für diese Entgeltstufe geforderte zeitliche Zugehörigkeit gilt zur Hälfte als erfüllt." Das sagt doch schon alles aus. Die Entgeltstufen ab E6 betragen jeweils zwei Jahre. Du musst nur ein Jahr warten.
22.02.2021 um 10:55 Uhr
@Erbsenzähler
"nach 6 Jahren IN DER GRUPPE" ... da finde ich die Aussage "musst ein Jahr warten" zunächst einmal eine sehr steile These.
23.02.2021 um 08:01 Uhr
@celesto Das ist keine steile These sondern unser Tarifvertrag. Vielleicht nicht klar formuliert. Nach einem Jahr in der Gruppe gibt es dann die höhere Entgeltgruppe und nicht erst nach drei Jahren wie Osram nachfragt.
Es gibt ein Jahr nach der Erhöhung die Stufe 3.
23.02.2021 um 10:30 Uhr
Wenn ich 6 Jahre in E9 sein muss, wieso sollte es nach 1 Jahr die Erhöhung geben? Laut Ersteller "Die für diese Entgeltstufe geforderte zeitliche Zugehörigkeit gilt zur Hälfte als erfüllt." dann wäre ich bei 6 : 2 = 3 Jahren und nicht bei 1 Jahr.
23.02.2021 um 16:22 Uhr
Danke schonmal für die ganzen Antworten, aber wie ich sehe, sind die Meinungen sehr unterschiedlich.
19.04.2022 um 16:01 Uhr
Der Beitrag ist zwar schon ein Jahr alt, aber ich bin selbst schon über diesen Satz gestolpert und möchte mal meine Sichtweise niederschreiben. Diese ist hier nämlich noch gar nicht aufgekommen:
Nur um es nochmal ins Gedächtnis zu rufen: E8 nach 4 Jahren wird umgruppiert in E9 nach 2 Jahren.
Meine Interpretation: Die nächste Stufe wäre E9 nach 4 Jahren. "Nach 4 Jahren" bezieht sich auf die Jahre, die sich die Person in dieser Entgeltgruppe befunden haben muss. Wird man jetzt hochgruppiert müsste die Person 4 Jahre warten, bis sie einen Anspruch auf das Gehalt nach 4 Jahren in dieser Entgeltgruppe hat.
Um zu verhindern, dass eine Person dadurch aber unverhältnismäßig lange auf eine Erhöhung warten müsste, gibt es den Satz "Die für diese Entgeltstufe geforderte zeitliche Zugehörigkeit gilt zur Hälfte als erfüllt." Dieser bezieht sich auf den vorhergehenden Satz "bis ihm aufgrund seiner Tätigkeitsjahre in der neuen Entgeltgruppe ein höherer Tarifsatz zusteht."
Zusammenfassung: Die Person benötigt 4 Jahre in der höheren Entgeltgruppe E9, um Anspruch auf das Gehalt nach 4 Jahren zu haben. Um diese Zeit zu verkürzen gilt die Hälfte der Zeit für die höhere Entgeltstufe (nicht Entgeltgruppe!) als erfüllt. D.h. von 4 Jahren die Hälfte wären zwei Jahre.
Bei einem entsprechenden Beispiel einer höheren Entgeltgruppe E9 n. 4 J. wäre die nächste Stufe n. 6 J. - hier wären es dann 3 Jahre, die diese Person warten müsste, um das Gehalt der Stufe n. 6. J. in der höheren Entgeltgruppe zu bekommen.
Bin gespannt auf Rückmeldungen hierzu. Schöne Nach-Osterzeit noch!
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