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Angabe der Entgeltstufe bei Neueinstellungen verpflichtend?

I
IJAB
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

als Betriebsrätin habe ich folgende Frage: Muss der Arbeitgeber bei Neueinstellungen im Vertrag neben der Entgeltgruppe auch die Entgeltstufe angeben? Wenn ja, gibt es dazu eine Rechtsgrundlage?

Vielen Dank für Antworten, beste Grüße, Ramona Binder

4.59204

Community-Antworten (4)

K
Kölner

21.06.2007 um 16:58 Uhr

@IJAB Wäre nett vom AG...aber muss er nicht, da die Stufen im TVöD nicht mitbestimmungspflichtig sind.

L
Lotte

21.06.2007 um 17:15 Uhr

Kölner, auch nicht im Rahmen des § 80, BetrVG?

B
biberrat

21.06.2007 um 17:26 Uhr

Hallo IJAB,

nach DKK § 99 BetrVG Rdn137 gehört dies zu einer ordnungsgemäßen Info.

Gruss

Biberrat

M
menoboy

21.06.2007 um 22:04 Uhr

nein muß er nicht ist keine pflicht für den Arbeitgeber. wenn er nach at zahlt seht es auch nicht drin was er verdient.

gruß menoboy

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