Angabe der Entgeltstufe bei Neueinstellungen verpflichtend?
Hallo,
als Betriebsrätin habe ich folgende Frage: Muss der Arbeitgeber bei Neueinstellungen im Vertrag neben der Entgeltgruppe auch die Entgeltstufe angeben? Wenn ja, gibt es dazu eine Rechtsgrundlage?
Vielen Dank für Antworten, beste Grüße, Ramona Binder
Community-Antworten (4)
21.06.2007 um 16:58 Uhr
@IJAB Wäre nett vom AG...aber muss er nicht, da die Stufen im TVöD nicht mitbestimmungspflichtig sind.
21.06.2007 um 17:15 Uhr
Kölner, auch nicht im Rahmen des § 80, BetrVG?
21.06.2007 um 17:26 Uhr
Hallo IJAB,
nach DKK § 99 BetrVG Rdn137 gehört dies zu einer ordnungsgemäßen Info.
Gruss
Biberrat
21.06.2007 um 22:04 Uhr
nein muß er nicht ist keine pflicht für den Arbeitgeber. wenn er nach at zahlt seht es auch nicht drin was er verdient.
gruß menoboy
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