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Arbeitsverhältnis, Zurückstufung vom Vorarbeiter zum Arbeiter - zulässig?

N
Newman
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ein Mitarbeiter der bereits etwa 8 Jahre bei uns beschäftigt ist wurde bei seiner Einstellung als Arbeiter eingestellt und sein Arbeitsvertrag lautet auch so, wurde aber nach einer Woche zum Einrichter(Vorarbeiter) so zusagen befördert. Nun wurde aber sein Arbeitsvertrag nicht geändert und aus Angst der Chef könnte etwas sagen hatte er auch nichts mehr dazu gesagt und unternommen. Jetzt meine Frage kann der Chef diesen Arbeiter auch wieder zurück Stufen oder gibt es ihr ein Gesetzt das solche Mitarbeiter schützt.

Ich sage schon mal danke im vorraus

5.15403

Community-Antworten (3)

H
harald

21.11.2006 um 20:29 Uhr

zumindest hat der br mitzubestimmen. auch sonst ist eine rückstufung ohne vernünftigen grund nicht möglich

M
Mona-Lisa

21.11.2006 um 21:15 Uhr

@Newman, "...und aus Angst der Chef könnte etwas sagen..." was soll er denn sagen?

Solche Beförderungen werden in den seltensten Fällen im Arbeitsvertrag geändert.

Abgesehen davon, der Chef wird doch wohl wissen, wer bei ihm in welcher Position arbeitet. Er zahlt ja schliesslich jeden Monat den Lohn! Sollte der MA tatsächlich zur Rückstufung vorgesehen sein (aus welchem Grund auch immer), hat der BR ein Wörtchen mitzureden!

P
Pfarrer

21.11.2006 um 21:27 Uhr

@Newman

......nach 8Jahren ausüben einer bestimmten Tätigkeit, auch wenn's nicht explizit im Arbeitsvertrag steht? Ich glaube dann wird unter Umständen die Tätigkeit sogar automatisch zum "Vertragsbestandteil" und kann eventuell eingeklagt werden. Da würde ich aber als Euer Kollege mal 'nen RA fragen. mfg

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