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Beabsichtiigte Kündigung

B
brschnulli
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, mal eine vielleicht dumme Frage: Wenn wir von der bebichtigten Kündigung eines Kollgen offiziell von der Geschäftsführung erfahren, dann ist es doch rechtens, dass wir diesen Kollegen sofort informieren um mit ihm entspr. Widerspruch einzulegen oder seht ihr das anders?

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Community-Antworten (6)

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Erbsenzähler

21.04.2015 um 17:07 Uhr

Seit ihr schon komplett informiert? Oder war es nur vorab? Will der AG den AN noch vorher informieren? oder seit ihr jetzt am Zug?

Aber wenn keine Anhörung des AN durch den AG erfolgt würde ich mit der betroffenen Person vorab sprechen. Sonst nicht. Es ist zum Kotzen (und auch nicht eure Aufgabe), wenn der AG nicht vorher mit dem AN über die beabsichtigte Kündigung gesprochen hat.

B
brschnulli

21.04.2015 um 17:28 Uhr

Hallo Erbsenzähler, wir haben ganz offiziell die Mitteilung der GF über die beabsichtigte Kündigung erhalten. Um aber Widerspruch einlegen zu können (fristgerecht) müssen wir ja mit dem MA erst mal reden. So ist jedenfalls unser Verständnis Gruss Brschnulli

W
wölfchen

21.04.2015 um 17:30 Uhr

. . . ein Betriebsrat ist kein Geheimrat und wenn der BR offiziell einen Antrag des AG auf Zustimmung oder Ablehnung einer Kündigung erhalte, soll der BR nach § 102 (2) BetrVG den betroffenen AN hören, soweit dies erforderlich erscheint . . .

B
brschnulli

21.04.2015 um 17:38 Uhr

Danke euch beiden, genau das wollte ich hören. Super, nochmals vielen dank, ich war etwas unsicher Gruss Brschnulli

G
gironimo

21.04.2015 um 18:06 Uhr

Ich hoffe, Ihr könnt einen guten Widerspruch formulieren; Ihr seit ja schließlich Interessenvertreter des AN. Kommt ja auf die Gründe an, die zur Kündigung führen sollen. Oft ist da eine Anhörung gar nicht erforderlich. Dennoch - ich spreche immer mit dem Betroffenen.

Wie Wölfchen schon schreibt: Es steht ja auch so im § 102 Abs. 2 BetrVG

B
brschnulli

22.04.2015 um 10:45 Uhr

Hallo Gironimo, schön mal wieder was von dir zu lesen. Ja, wir haben in Absprache mit den Betroffenen gute Widersprüche formulieren können, die dann auch noch von unserem Anwalt abgesegnet wurden. wir sind jetzt natürlich gespannt, wie es weitergeht. nochmals Danke für alle Antworten Gruss brschnulli

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