Erstellt am 21.04.2015 um 14:37 Uhr von tatekuru
Dieses Thema ist hier schon sehr oft behandelt worden.
siehe folgenden Link: http://www.schichtplanfibel.de/minus1.htm
Erstellt am 21.04.2015 um 14:40 Uhr von wölfchen
. . . ich weiß nicht, wie Eure Vereinbarung zum Arbeitszeitkonto aussieht, aber: Montag ist Krankschreibung und nix mit Abzug vom Stundenkonto. Allerdings wird auch die Zeit bis zum Arztbesuch nicht auf dem Stundenkonto gutgeschrieben, das käme einer Doppelbezahlung gleich, denn man bekommt für den Montag eh die Lohnfortzahlung.
Alternativ könnte man den Krankenschein erst ab Dienstag ausstellen lassen. Aber daran erkennt man wieder, dass Ärzte vom Arbeitsrecht und EntgFortzG gänzlich unbeleckt sind . . .
Erstellt am 21.04.2015 um 15:33 Uhr von nicoline
juttao,
grundsätzlich ist der AG bei einer Gleitzeitregelung nicht verpflichtet, eine Stundengutschrift vorzunehmen bei einem Arztbesuch.
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/arbeitszeit/freistellung-fuer-arztbesuche-innerhalb-der-kernarbeitszeit/
Da der Arzt Dich aber für den Montag mit krankgeschrieben hat, ist, nach meiner Auffassung, auch die Stundenzahl gutzuschreiben, die Du an dem Tag gearbeitet hättest.
Denn, krank ist wie gearbeitet.
Rein sachlich müsste es so sein, dass Du die Stunden, die du gearbeitet hast gutgeschrieben bekommen musst und den Rest Deiner Schicht ebenfalls durch die Krankscheibung gutgeschrieben bekommst. Doppelt gibt es nichts.
Erstellt am 21.04.2015 um 15:40 Uhr von Globus
hmmmm, ich verstehe mal das zu verstehen...
ich gehe zum Arzt - bis dahin bin ich noch nicht AU - habe mich auch nciht als solches gemeldet, weil vielleicht kann ich ja nach dem Arztbesuch wieder arbeiten...
Dann sagt aber der Arzt: "ne du, du bist AU bis dunnemal..."
Habe ich das richtig verstanden?
wieso bekommst du die Zeit dann während und nach dem Arztbesuch nicht gutgeschrieben bekommen? Aus welcher Rechtsgrundlage... Frage doch einfach mal...
Auf der AUB steht ab wann AU und gut ist... es wäre nicht mal interessant gewesen, wenn du nciht au geschrieben worden wärst...
Dann nach dem Arztbesuch beim AG anrufen / Mailen: "hey, Buschie, war ja gerade beim arzt - mir gehts nciht so gut, und kann nicht arbeiten.... bin morgen aber wieder da..."
dann würde der Tag als gearbeitet angesehen werden....
Oder habt ihr eine BV die irgendeinen Dummfug regelt...?
Erstellt am 21.04.2015 um 16:16 Uhr von gironimo
Frage doch mal beim BR und der Personalabteilung nach, warum das so gemacht wird. Vielleicht macht da auch nur irgend jemand was falsch bei der Zeiterfassung.