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Einmischung der Mutter in die Personalpolitik der Tochtergesellschaften

S
Sandwurm
Jan 2018 bearbeitet

Erstmal Hallo ! Jetzt Die Frage : Darf die Muttergesellschaft im öffentlichen Dienst sich in die Personalpolitik der Tochter einmischen? Geplant ist Mitarbeiter aus dem BEM der Muttergesellschaft einfach in die Tochtergesellschaften zu schieben und den Töchtern vorzuschreiben diese Mitarbeiter zu nehmen.

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Community-Antworten (7)

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ganther

18.04.2015 um 23:39 Uhr

Hängt etwas von der rechtlichen Ausgestaltung ab. Aber das ist nichts ungewöhnliches. BR vorhanden?

S
Sandwurm

18.04.2015 um 23:46 Uhr

Ja BR vorhanden. Rechtliche Gestaltung sieht so aus das wir eine 100% Tochter der Mutter sind. Aber eigendlich Personalpoltisch autak. Wir sollen aber selber keine neuen Mitarbeiter mehr einstellen sondern nur noch alle Mitarbeiter aus BEM übernehmen, das heist eine Krankenschwester die nicht mehr auf station arbeiten kann , aber noch in der Spühlküsche einsetzbar ist zu übernehmen.

K
Kölner

19.04.2015 um 00:28 Uhr

Ja. Genau so läuft das. Und ein BR kann noch nicht einmal was dran ändern.

G
gironimo

19.04.2015 um 09:15 Uhr

Naja - der BR kann es zumindest bis zur gerichtlichen Prüfung schieben. Es finden ja zumindest eine Versetzungen statt, bei denen der BR bei Nachteilen für die Betroffenen auch die Zustimmung verweigern kann. Ggf. wären ja sogar Änderungskündigungen notwendig.

Und wenn Ihr andere Lösungen für BEM-ler habt, die hausintern möglich sind, dürfte es interessant werden.

S
Sandwurm

19.04.2015 um 11:17 Uhr

Ok schonmal danke vorab !! Was ich vergaß zu erwähnen das es sich hierbei dann um höher bezahlte Beigestellte handelt. Wir hatten bis vor 4 Monaten noch einen Caterer als Minderheitsgesellschafter im Boot. Das heißt die Mitarbeiter die also bei der Gesellschaft eingestellt wurden oder werden, bekommen weitaus weniger Geld ,als die Beigestellten Mitarbeiter. Es kann aber doch nicht sein, das die Tochtergesellschaften erhöhte Lohnzahlungen in Kauf nehmen müssen, nur weil die Mutter nicht weiß wohin mit Ihren BEM lern. Die Beigestellten behalten Ihren Lohn den Sie ja vorher laut TVL auch hatten , denn Sie dürfen ja nicht schlechter gestellt werden. Ich will damit sagen , dass wenn bei uns sagen wir mal ein Spüler bei TG 2 eingestellt wird und 1600 Euro bekommt ein Bmler der seit 20 Jahren im Unternehmen ist und nach TVL Gruppe 8 bezahlt wird für die Tochter ja garnicht tragbar ist. Wir reden nicht von 1 oder 2 Mitarbeiter wir reden von ca 150 Mitarbeiter im BEM verfahren der Muttergesellschaft, für 4 Töchter. Dann kann man ja auch gleich hingehen und die Tochtergesellschaften der Mutter wieder zurück führen !!

G
gironimo

19.04.2015 um 13:01 Uhr

Die Wege des Unternehmers sind oft unergründlich .....

  • aber auf unternehmerische Freiheiten hat der BR kaum einen Einfluss

Aber wenn es um die Höhe des Arbeitsentgelts (oder die korrekte Anwendung der Tarife) geht, ist hier eher das Tätigkeitsfeld der Gewerkschaften angesprochen.

Vielleicht redet Ihr mal mit denen.

G
ganther

19.04.2015 um 15:58 Uhr

Vielleicht sollte man auch mal an die BEM Fälle denken.... Wer weiß was die Alternative wäre

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