Erstellt am 18.04.2015 um 20:53 Uhr von meister
Nein. BR Arbeit ist grundsätzlich während der Arbeitszeit zu erledigen. Wenn du außerhalb der Arbeitszeit arbeitest, solltest du die Dringlichkeit gut argumentierten können, sollten Rückfragen können.
Erstellt am 18.04.2015 um 21:24 Uhr von Hasenfuss
Das kann man Pauschal mit JA oder NEIN nicht beantworten: das kommt auf das Problem, die Begründung und Dringlichkeit an, warum Du das von zu Hause aus machen musstet und wie das Gremium das sieht.
Erstellt am 19.04.2015 um 07:21 Uhr von gironimo
Es besteht ja eigentlich keine Notwendigkeit zu Hause zu arbeiten. Du solltest es auch vermeiden. Der AG hat Dir ja jede Zeit der Welt zur Verfügung zu stellen. Und wenn Du selbst sagst, dass das nicht geht - wegen der vielen Arbeit - nimmst Du nur Deine Rechte nicht war. Warum sollte der AG also dafür zahlen?
Wenn es in Ausnahmefällen doch mal sein muss, würde ich diesen Punkt vorher mit dem AG absprechen.
Erstellt am 19.04.2015 um 11:01 Uhr von Hartmut
Ich teile gironimos Aussage, es gäbe keine Notwendigkeit für die Arbeit von zu Hause aus, so GAR nicht. Im Gegenteil, es gibt sehr viele Gründe, die dafür sprechen. Aber ich gebe ihm insofern recht, du solltest das mit dem AG vorher klären. Sprecht mal miteinander! :)
Erstellt am 19.04.2015 um 13:24 Uhr von PeterPaula
Das Einzige wo ich mir das vorstellen kann, wäre evtl. während der Fahrt zu einer BR-Sitzung, wenn das entsprechende BRM Beifahrer ist oder mit dem Zug zur Sitzung fährt. Manche Themen einer Sitzung sind ja auch etwas komplizierter, sodass das entsprechende BRM noch das Eine oder Andere ausarbeiten will, was ihm während der Fahrt noch einfällt ;-)
Nachtrag:
Was spräche jedoch rechtlich dagegen, wenn das BRM Gleitzeit hat, z.B. zwischen 07:00 - 18:00 Uhr? Das wäre dann der Zeitrahmen indem das entsprechende BRM "seine Arbeitszeit" hätte oder übersehe ich da etwas? Steht irgendwo, dass ein BRM ZWINGEND seine BR-Arbeit im Betrieb zu leisten hat?
Erstellt am 19.04.2015 um 15:03 Uhr von Nubbel
Erstellt am 19.04.2015 um 16:32 Uhr von Victorious
Ja wirklich? Wo denn da?
Schon einmal auf die Idee gekommen, dass es auch AZ gibt, die nicht im Betrieb stattfinden?
Erstellt am 19.04.2015 um 16:57 Uhr von Victorious
„Steht irgendwo, dass ein BRM ZWINGEND seine BR-Arbeit im Betrieb zu leisten hat?“
Von Betrieb ist nirgendwo die Rede, sondern immer nur von: „während der Arbeitszeit“.
Und wo diese anliegt, andere Arbeitsstätte, Baustelle, Reisetätigkeit bei Monteuren oder auch eine selbst gewählte Stätte wie die von Heimarbeitern, hängt dann von den herrschenden Umständen ab.
Erstellt am 19.04.2015 um 17:07 Uhr von bettyfestl
Danke für Eure Beiträge. Mein Problem ist nicht die viele Arbeit, sondern meine geringe wöchentliche Arbeitszeit.
Erstellt am 19.04.2015 um 17:08 Uhr von Nubbel
und jetzt fühlst du dich klug und überlegen? lies die frage und schau mal ob deine antwort passt
Erstellt am 19.04.2015 um 17:15 Uhr von Snooker
Die Eingangsfrage würde sich so nicht stellen, wenn der Arbeitort zu hause wäre.
Erstellt am 19.04.2015 um 18:18 Uhr von Victorious
@nubbel
Zu deiner Beruhigung: „Ich habe natürlich auch die Frage gelesen“
Und nein, ich fühle mich natürlich nicht als Überlegen. Für einwenig klug allerdings schon!
Und ja, auch dazu passt die Antwort!
Wenn Du anderer Ansicht bist, bitte, dann steht es dir frei, einmal das Gegenteil zu belegen.
@Sooker
Wie würde sie sich dann bei einem Heimarbeiter stellen, der zu Sitzungen ja in den Betrieb kommen muss?
Muss er dann seine Heimarbeit aufgeben und diese in den Betrieb verlegen?
Erstellt am 19.04.2015 um 18:24 Uhr von PeterPaula
@bettyfestl,
was hat Deine im AV vereinbarte AZ mit Deinem BR-Mandat zu tun? Hast Du z.B. einen 20 Wochenstunden AV, Deine BR-Arbeit benötigt jedoch 30 oder 40 Stunden wöchentlich ( je nachdem was bei Euch Vollzeit ist ), muss Dein AG Dir diese Überzeit in irgendeiner Art und Weise gutschreiben, entweder als Gutschrift im AZ-Konto ( unter Beachtung des ArbZG ) oder über Deine Vergütung, je nachdem wie das bei Euch geregelt ist. Geringe Zeit für BR-Arbeit gibt es also auch in Deinem, vermutlich Teilzeitvertrag, nicht ;-)
Erstellt am 19.04.2015 um 18:25 Uhr von Victorious
@bettyfestl
„Mein Problem ist nicht die viele Arbeit, sondern meine geringe wöchentliche Arbeitszeit.“
Bist Du sicher, dass dies wirklich der Grund ist?
Oder ist es nicht eher so, dass Du die geringe zur Verfügung stehende AZ nicht ausschließlich oder zumindest überwiegend mit BR-Arbeit, was durchaus möglich wäre, verbringen willst?
An eine zusätzliche Einnahmequelle wollen wir jetzt besser nicht denken.
Erstellt am 19.04.2015 um 18:53 Uhr von bettyfestl
Ich arbeite nicht mal 20 Stunden. Meine eigentliche Arbeit möchte ich nicht zurückschrauben, weil die paar Stunden eh schon knapp sind. Deshalb hab ich angeboten von zu Hause den schriftlichen BR-Kram zu erledigen und dem AG gesagt, auszahlen oder wenn es zu viele Stunden werden Arbeitszeit befristet erhöhen. Aber er will nicht :(
Erstellt am 19.04.2015 um 18:57 Uhr von Snooker
@Victorius
*@Sooker
Wie würde sie sich dann bei einem Heimarbeiter stellen, der zu Sitzungen ja in den Betrieb kommen muss?
Muss er dann seine Heimarbeit aufgeben und diese in den Betrieb verlegen?*
Von Heimarbeit ist aber hier nicht die Rede. In dem Fall hätte die Frage fogend lauten müssen:
"Hat der Arbeitgeber auch BR-Arbeitszeit zu bezahlen, die ich von zu Hause aus erledige. Wobei zu hause mein Arbeitsplatz ist."
In dem Fall wäre ich dann bei Dir.
Alles Andere ist rein Fiktiv und hat nicht wirklich ausschließlich mit der gestellten Frage zu tun.
Erstellt am 19.04.2015 um 20:18 Uhr von Victorious
Fiktiv ist nur das, was Du daraus machst. Und natürlich hat es was mit der Ausgangsfrage zu tun!
Es wurde allgemein nach der Möglichkeit gefragt, ob ein AG auch BR-Arbeit die Zuhause getätigt wird, zu zahlen hat. Und wenn sie betrieblich bedingt auch Zuhause stattfinden kann oder gar muss, Gleiches gilt für alle sonstigen möglichen Varianten, gehört es auch zur Ausgangsfrage.
Was anderes wäre es, wenn explizit nach nur einer bestimmten Möglichkeit gefragt würde, oder diese auch bekannt wäre.
Also bitte zukünftig beim lesen einwenig genauer hinschauen und auch richtig interpretieren..
Erstellt am 19.04.2015 um 20:22 Uhr von Nubbel
bettyfestl, du ganz alle deine arbeitssstunden für br arbeit verwenden, aber der Chef darf deine stunden wegen der br arbeit gar erhöhen, das nennt man dann vorteilsnahme.
Erstellt am 19.04.2015 um 23:28 Uhr von Snooker
@Vitorius
*Es wurde allgemein nach der Möglichkeit gefragt, ob ein AG auch BR-Arbeit die Zuhause getätigt wird, zu zahlen hat.*
Es wurde gefragt "Hat der der AG auch BR Arbeitszeit zu bezahlen"
und nur wenn der Satz hier zu Ende wäre hättest Du recht.
Aber weiter geht´s;
"die"
und nu kommt das entscheidende
"ich"
das ist alles andere nur keine Verallgemeinerung.
"von zu hause aus erledige"
Nicht nur lesen bildet, auch das aufpassen in der Schule bei stellen von Haupt- und Nebensätzen.
Erstellt am 20.04.2015 um 18:14 Uhr von Melissa
Sei froh, dass @Victorious nur selten und das meistens nur am Wochenende hier einmal vorbeischaut.
Hier würde es ansonsten jetzt bestimmt ordentlich was um die Ohren geben.
Du weist aber schon, wovon Du gerade träumst oder?
Warum sollte denn "die" und „ich“ "von zu Hause aus erledige", sich in der von @Victorious abgegebenen Antwort nicht wiederfinden?
Deine Fantasie scheint wohl doch einen Arzt zu brauchen. Sie fiebert doch sehr!
Auch sollte man es unterlassen zu versuchen, eine eingangs gestellte Frage aufgrund einer kritisierten Antwort so zu verbiegen, dass es zur erdachten Antwort passt.
Und dein letzter Satz geht bestimmt an die falsche Adresse, der wäre vor einem Spiegel ausgesprochen, zumindest in diesem Fall, bestimmt angebrachter!
Erstellt am 20.04.2015 um 19:00 Uhr von Nubbel
melissa, ist es gut oder schlecht, dass victory dich nur an wochenenden überkommt?
Erstellt am 20.04.2015 um 19:06 Uhr von Snooker
Irgendwie hat das doch ne´n bissl Sinn was Melissa sagt. Werde mir auch überlegen mir noch andere Nicks zu zu legen. Binn immer für jeden Spass zu haben. Fröhliches Rätselraten.