Erstellt am 18.04.2015 um 18:34 Uhr von gironimo
Möglich ist viel. Aber richtig und praktisch finde ich es nicht.
Vielleicht solltet Ihr mal mit dem BRV sprechen.
Man muss auch mal los lassen können.
Erstellt am 18.04.2015 um 21:20 Uhr von Hasenfuss
Ihr solltet solche Sachen im BR besprechen: was ist wenn... ? Vertretungsfälle regeln. Vielleicht habt ihr ja eine Geschäftsordnung wo so was geregelt ist? Wenn der BRV nicht bettlägerig krank ist und das von sich aus freiwillig machen will..warum nicht? BR ist eine Ehrenamt. Richtig finde ich das auch nicht, aber es kommt auf die Meinung im Gremium an, wie alle gemeinsam das sehen und das sollte besprochen werden.
Erstellt am 18.04.2015 um 21:29 Uhr von Snooker
@ Hasenfuss
Da gibt es auch nix drüber in einer Go zu regeln. Das Betriebsverfassungsgesetzt sagt zum einem aus das BR arbeit in der Arbeitszeit zu erledigen ist. Will der BRV weiter BR arbeit als BRV machen muss er sich zur Firma bewegen und diese von dort aus machen. Andernfalls sagt das Gesetz weiter aus das der Stellvertreter, die Aufgaben übernimmt. Anderweitige Regelungen in einer GO wären ungültig und nichtig.
Erstellt am 18.04.2015 um 22:32 Uhr von Kölner
Das kann der BRV durchaus machen, wenn das Gremium das duldet.
Aber als normales BRM würde ich intensiv über eine Abwahl des BRV nachdenken und entsprechend in einer Sitzung beantragen.