Erstellt am 17.04.2015 um 22:46 Uhr von nicoline
Shirzaneparsi,
*Es kommt vor, das auch Feiertage in den 4 Tagen enthalten sind.*
Eine solche oder ähnliche Formulierung im Arbeits- oder Tarifvertrag könnte verhindern, was Du gerade schilderst:
Für Beschäftigte, die regelmäßig nach einem Dienstplan eingesetzt werden, der Arbeit an sieben Tagen in der Woche vorsieht, vermindert sich die regelmäßige Wochenarbeitszeit um ein Fünftel der arbeitsvertraglich vereinbarten durchschnittlichen Wochenarbeitszeit, wenn sie an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt nicht wegen des Feiertags, sondern dienstplanmäßig nicht zur Arbeit eingeteilt sind und deswegen an anderen Tagen der Woche ihre regelmäßige Arbeitszeit erbringen müssen.
Solange in einem Arbeits- oder Tarifvertrag nichts dahingehend geregelt ist, wirst Du das leider so hinnehmen müssen.
Erstellt am 18.04.2015 um 21:42 Uhr von ganther
Warum eigentlich leider? Ich arbeite von Montag bis Freitag und kann auch nicht einen zusätzlichen freien Tag fordern wenn auf das WE ein Feiertag fällt
Erstellt am 18.04.2015 um 22:45 Uhr von nicoline
ganther,
und was passiert, wenn bei dir ein Feiertag auf einen Mittwoch fällt?
Erstellt am 19.04.2015 um 13:35 Uhr von Nubbel
das Habich gerne. jedes we soziale kintakte pflegen, 7x im jahr 3 tage für lulu frei haben und dann hier fragen was so schlimm daran sein soll.
ganther, du solltest mal über den rand deines schüsselchens schauen