Erstellt am 16.04.2015 um 15:21 Uhr von gironimo
Ernste Worte mit ihm reden. Erinnert ihn an den § 75 BetrVG. Nicht nur der AG sondern auch der BR ist in der Pflicht.
Auch sollte er sich bewusst sein, dass auch BRs den Betriebsfrieden stören können.....
Erstellt am 16.04.2015 um 15:59 Uhr von brverdi
Hallo zusammen, kürzlich im BetrVG § 80 1 gelesen. AG und BR haben auch die Aufgabe , gegen betriebliche Erscheinungsformen von Ausländerfeindlichkeit und Rassismus vorzugehen. Bei Straftatbeständen kann auch eine Kündigung in Frage (BAG).
Erstellt am 16.04.2015 um 16:27 Uhr von moreno
Die Beleidigten können natürlich von Ihrem Beschwerderecht beim AG oder beim BR Gebrauch machen.
Erstellt am 16.04.2015 um 19:31 Uhr von Hoppel
"Mit einer Aussage zu den Anschlägen in Paris hat ein Betriebsratsmitglied der Daimler-Werke in Rastatt die Belegschaft schockiert. Er soll nun seines Amts enthoben werden.
Der Mann hatte nach dem Anschlag gegen die französische Satirezeitschrift Charlie Hebdo auf seiner privaten Facebook-Seite geschrieben "Jeder Mensch zahlt für seine Taten! Die einen früher, die anderen später … Fuck Charlie Hebdo". Das Entsetzen in der Belegschaft über diese Äußerung war groß.
Betriebsrat und IG Metall hatten dem Betriebsratsmitglied Gelegenheit gegeben, sich von den Äußerungen zu distanzieren - ohne Erfolg, der Mann blieb bei seiner Haltung. Nun ist ein von Betriebsrat und Gewerkschaft betriebener Antrag auf Amtsenthebung beim Arbeitsgericht eingegangen."
Ob man obige Äußerung als weniger schlimm empfinden muss???
Erstellt am 17.04.2015 um 08:11 Uhr von Bürgermeister
Artikel 5 Grundgesetz Aktuell
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Verstösst er dagegen wenn er seine Meinung kund tut?
O.k als BR mitglied vielleicht nicht das klügste,solch eine Äußerung zu bringen.So und dann stellt sich mir jetzt noch die Frage ist er für alle Kollegen da oder nur für die, die er leiden kann kann?
Erstellt am 17.04.2015 um 11:20 Uhr von Kölner
@Bürgermeister
Siehst Du die Äusserungen des AN und BRM als nicht so tragisch an? Hilf mir mal auf die Sprünge. Ich verstehe sonst Deinen Einwurf mit dem GG nicht!